(ots) - Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch eine
Änderung der Vergabeverordnung beschlossen. Dazu erklärt die
Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:
"Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss hat die Bundesregierung einen
entscheidenden Schritt getan, um das Vergabeverfahren speziell für
soziale Dienstleistungen zu optimieren. Dies hat die
christlich-liberale Koalition mit ihrem Antrag `Mehr Berücksichtigung
von Qualität bei der Vergabe von Dienstleistungen` 2012 angestoßen.
Sobald die neue Verordnung in Kraft tritt, werden vor allem erfahrene
Anbieter von Maßnahmen speziell für arbeitsuchende Menschen mit
Behinderungen davon profitieren. Ihre Fachkenntnisse in der Beratung,
Ausbildung, Vermittlung und Begleitung von Menschen aus dieser
Zielgruppe sollen künftig ein stärkeres Wettbewerbselement im
Ausschreibungsverfahren sein. CDU und CSU ist es wichtig, dass die
Qualität der Maßnahmen stärker gewichtet wird und nicht der Preis das
Hauptgewicht hat. Das garantiert mehr langfristige
Arbeitsverhältnisse zwischen Betrieben und Menschen mit
Behinderungen.
Parallel findet auf europäischer Ebene die Beratung zur EU-Novelle
statt. Die neue europäische Vergaberichtlinie soll unter anderem auch
die sozialen Dienstleistungen differenzierter regeln."
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