(ots) - Bund und Länder haben Verwaltungsvereinbarungen zur
Hochwasserhilfe geschlossen. Damit ist auch der Weg für die
Soforthilfe der betroffenen landwirtschaftlichen Familien frei. Dazu
erklärt der Vorsitzende der AG Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef
Holzenkamp:
"Die Bundesregierung hat schnell und unbürokratisch gehandelt, um
den vom Hochwasser betroffenen landwirtschaftlichen Familien zu
helfen. Nach dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarungen mit den
Bundesländern stehen der Landwirtschaft 120 Millionen Euro
Soforthilfe zur Verfügung. Davon zahlt allein der Bund 60 Millionen
Euro. Das heißt, von jeder Hilfsleistung für einen
landwirtschaftlichen Betrieb übernimmt der Bund die Hälfte.
Die betroffenen Bundesländer dürfen nun keine Zeit verlieren. Die
Hilfe muss ohne Verzögerung bei der Landwirtschaft ankommen. Denn die
Not in den betroffenen Betrieben ist groß. Entschädigt werden
Ernteverluste, Verluste bei Vieh sowie Schäden an
Wirtschaftsgebäuden, Betriebsmitteln, Maschinen und Flächen.
Parallel zu den Sofortmaßnahmen muss eine ambitionierte und
abgestimmte Überprüfung der bisherigen Hochwasserschutzmaßnahmen
durch Bund und Länder anlaufen. Dabei darf es keine Scheuklappen
geben. Auch einseitige Schuldzuweisungen helfen nicht weiter. Ein
besonderes Augenmerk muss auf die Vermeidung des Flächenverlustes
durch Versiegelung gelegt werden. Wichtig ist, die Landwirtschaft in
die Planungen und Abstimmungen mit einzubeziehen. Erfolgreicher
Hochwasserschutz geht nur miteinander."
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