PresseKat - Krings: Zensus ist ein Erfolg - auch aus datenschutzrechtlicher Sicht

Krings: Zensus ist ein Erfolg - auch aus datenschutzrechtlicher Sicht

ID: 881670

(ots) - Die Statistischen Ämter von Bund und Ländern haben
am heutigen Freitag erste Ergebnisse des Zensus 2011 bekanntgegeben.
Die Bevölkerungszahl Deutschlands ist danach geringer als bisher
angenommen. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:

"Der Zensus 2911 ist ein Erfolg, gerade wenn man sich die
Aufregung in den 80er Jahren bei der letzten Volkszählung in der
Bundesrepublik vor Augen hält. Diesmal war die Volkszählung moderner
und bürgerfreundlicher, weil nicht alle Bürgerinnen und Bürger
befragt werden mussten. Stattdessen wurde auf bereits existierende
Daten in öffentlichen Registern zurückgegriffen.

Es ist für einen modernen Staat und eine leistungsfähige
Wirtschaftsnation wie Deutschland unerlässlich, über genaue
Grunddaten zu verfügen. Die neuen Bevölkerungszahlen werden z. B.
auch nach der nächsten Bundestagswahl Auswirkungen auf den Zuschnitt
der Wahlkreise haben. Genaue und aktuelle Bevölkerungsdaten sind
daher auch ein Gebot der demokratischen Fairness.

Die Art und Weise, wie dieser Zensus durchgeführt wurde, nämlich
transparent und nachvollziehbar, widerlegt auch alle Kritiker - wie
den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar -, die meinen,
Datenschutz wäre die einzige Handlungsmaxime eines modernen Staates
im 21. Jahrhundert. Würden wir solche Prinzipien einseitig zur
Grundlage unserer Politik machen, würde der Staat seine Aufgabe, für
die Zukunft vorzusorgen, vernachlässigen.

Herr Schaar versucht, ein Zerrbild des Zensus zu malen. Dieser
Zensus war aber schon deshalb bürgerfreundlicher, weil im Gegensatz
zu 1987 in der Bundesrepublik nicht alle Einwohner befragt werden
mussten. Und wenn er die Erhebung des Merkmals der
Religionszugehörigkeit kritisiert, liegt er voll daneben: Wir haben




kein laizistisches Staatsverständnis, sondern das Grundgesetz erkennt
die besondere Rolle von Religion an, indem es zu Recht von der
'Verantwortung vor Gott und den Menschen' spricht. Der
Bundesdatenschutzbeauftragte maßt sich Zuständigkeiten an, die er
nicht hat, wenn er das Verhältnis von Staat und Religion unter dem
Vorwand des Datenschutzes neu ordnen will."



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Datum: 31.05.2013 - 14:28 Uhr
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