PresseKat - Die Suche nach dem perfekten App-Namen

Die Suche nach dem perfekten App-Namen

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Der richtige App-Name ist neben der Qualität derselbigen das Wichtigste für ihren Erfolg. Ohne einen prägnanten, unverwechselbaren Namen bekommt die App keine Aufmerksamkeit und somit verkauft sie sich auch nicht.

(firmenpresse) - Was ist also wichtig für die Wahl des richtigen App-Namens?

Zuerst ist zu beachten, dass der Name unverwechselbar sein muss. Er sollte auf keinen Fall an andere Firmen- oder App-Namen erinnern. Allein schon wegen der rechtlichen Probleme, die sich bei einer Ähnlichkeit ergeben und im Einzelfall sehr teuer werden können. Zudem sollte der Name prägnant sein, um die Aufmerksamkeit der Nutzer zu erregen. Zu beachten ist hierbei, dass der Name leicht verständlich, unkompliziert und nicht zu ungewöhnlich sein sollte.
Einfachheit ist hier das Stichwort, ganz besonders bei der Verwendung fremdsprachlicher Namen. Anders wird es vermutlich schwer, den Namen für die potentiellen Nutzer einprägsam zu machen.
Der entsprechende Name sollte zudem auch der angestrebten Zielgruppe angepasst werden. Nur was bei dieser beliebt ist, wird auch gekauft. Wenn man nun auf diesen Zug aufspringen möchte, sollte man sicherstellen, dass der eigene App-Name nicht wie eine billige Kopie der beliebten Apps wirkt. Und dazu auch nicht die unabdingbaren Domain-, Marken-, Firmen- und Wettbewerbsrecherchen vergessen. Auch der beste App-Name ist ohne die rechtliche Einsatzfähigkeit nicht viel wert.

Deshalb sollten aus juristischer Sicht folgende Aspekte beachtet werden:

Der Name muss eine juristische Markenschutzfähigkeit besitzen.
Es müssen etwaige identische oder zumindest ähnliche angemeldete bzw. eingetragene Marken, Firmen und Medientitel mit identischem oder ähnlichem Namen überprüft und ausgeschlossen werden.
Zusätzlich sollte noch überprüft werden, welche Domains benötigt werden und ob diese noch verfügbar sind.
Zuletzt -und das wird selbst bei bekannten und auch teilweise juristischen Apps oft nicht beachtet- besteht die Impressumspflicht aus § 5 TMG, § 55 RStV.
Grund dafür ist u.a., dass ein solcher Impressumslink wertvollen Platz auf den kleinen Bildschirmen der Smartphones einnimmt. Der BGH jedoch schreibt vor, dass das Impressum von jeder Seite der App aufgrund der vorgeschriebenen leichten Erkennbarkeit aus §§ 6 Nr.1, 2 und 4 TDG mit nur zwei Klicks erreichbar sein muss. Danach ist das Impressum nur dann leicht erreichbar, wenn es unter einem leicht verständlichen Begriff (z.B. "Kontakt", "Impressum", "Über mich/uns") verlinkt und ohne scrollen des Bildschirms zu erreichen ist.





Auch wenn viele Apps diese Vorgaben nicht beachten, können hohe Strafen drohen, was im Zweifel auch dazu führen kann, dass die App komplett neu programmiert werden muss. Da Apps als Anwendungssoftware jedoch im Gegensatz zu Websites nicht so einfach angepasst werden können, droht hier ein großer Zeit und natürlich auch Geldaufwand.

Doch selbst wenn nun alle juristischen Anforderungen eingehalten werden, sind bei App-Namen zusätzliche Kriterien zu erfüllen, um in den App-Store zu gelangen. Allen voran ist hierbei die Länge des Namens zu beachten. Er darf nicht länger als 255 Bytes und nicht kürzer als zwei Zeichen sein.
Des Weiteren müssen die Apple eigenen Regelungen beachtet werden, obzwar sie bei Nichtbeachtung keine rechtlichen Folgen nach sich ziehen, sind sie gleichwohl Voraussetzung für die Zulassung zum App-Store und deswegen unverzichtbar.

Fazit

Bei der Suche nach dem perfekten App-Namen sollten neben dem unverwechselbaren, prägnanten Namen, die juristischen Aspekte bei der Überprüfung desselbigen dringend beachtet werden.
Auch die zusätzlichen Vorgaben von Apple sind zu befolgen, wenn man überhaupt auf den Markt kommen möchte.
Letztendlich ist eben auch nur derjenige für die Prüfung und Haftung des App-Namen verantwortlich der die App anbietet.

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Datum: 02.05.2013 - 14:16 Uhr
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