PresseKat - Westdeutsche Zeitung: Ehegatten- und Familiensplitting = von Peter Kurz

Westdeutsche Zeitung: Ehegatten- und Familiensplitting =
von Peter Kurz

ID: 849749

(ots) - Wir wollen das Ehegattensplitting behalten -
wenn sich 81 Prozent der Eltern für eine Beibehaltung dieser
Förderung aussprechen, muss das nicht überraschen. Schließlich geht
es um eine Regelung, die Steuervorteile verspricht. Doch gerecht und
gesamtgesellschaftlich sinnvoll ist das Ehegattensplitting damit noch
lange nicht. Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen der
Ehepartner für die Berechnung der Steuer addiert und danach halbiert.
Jeder versteuert das halbe Gesamteinkommen. Verdient ein Partner sehr
viel mehr als der andere, sparen die Eheleute Steuern. Folge: Für den
Geringverdiener - meist die Frau - ist es steuerlich oft nicht
reizvoll, überhaupt oder mehr zu arbeiten. Je mehr sich die Einkommen
angleichen, umso weniger rechnet sich die Sache steuerlich. Eine
Familienförderung liegt in dem Modell auch nicht, weil der
Steuervorteil nicht davon abhängig ist, ob Kinder da sind.
Alleinerziehende, Familien ohne Trauschein, eingetragene
Lebenspartnerschaften - sie alle gehen leer aus. Gefördert wird die
Ehe als solche. Und nicht einmal jede Ehe. Partner, die in etwa
gleich viel verdienen, haben nichts davon. Ist das gerecht? Soll man
also ein Familiensplitting einführen? Familien mit Kindern würden
entlastet, weil die Kinderzahl in die Rechnung mit einginge. Das
Gesamteinkommen würde durch mehr Köpfe geteilt, die Last der
Steuerprogression vermindert. Besonders kinderreiche Familien würden
gefördert. Das klingt gut - nach einem Anreiz, dass mehr Kinder
geboren werden. Vor allem aber klingt es nach etwas anderem: dass die
Sache den Steuerzahler teurer zu stehen kommt. Denn vor allem
Spitzenverdiener, deren Einkommen auf diese Weise steuerlich
kleingerechnet würde, würden noch mehr profitieren. Jungen Familien
mit Kindern, deren geringes Familieneinkommen ohnehin nicht groß zum
Steuersparen taugt, würde das kaum nutzen. Ein Wegfall des




Splittingvorteils und die individuelle Besteuerung jedes Partners
nach seiner Leistungsfähigkeit würde hingegen steuerlichen Spielraum
schaffen: 15 Milliarden Euro Mehreinnahmen für den Staat, die er in
die Kinderbetreuung stecken könnte. Oder in die Pflege - auch das ist
eine dramatisch wachsende familienpolitische Aufgabe.



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Datum: 09.04.2013 - 19:49 Uhr
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