(ots) - Der berüchtigte US-Gangster Al Capone saß einst acht
Jahre lang wegen Steuerhinterziehung im Gefängnis. Auch wenn
Karl-Heinz Grasser im Profil behauptet, er werde "wie ein Mafiaboss"
behandelt, dürfte ihm ein ähnliches Schicksal erspart bleiben.
Österreichs Steuergesetze sind nicht gar so streng wie die
amerikanischen.
Aber es ist auffallend, dass sich in der langen Liste der
Anschuldigungen gegen den Ex-Finanzminister seine Steueraffäre als
Achillesferse erweist. Während die Staatsanwaltschaft bei der Suche
nach möglichen Buwog-Kickbacks immer noch im Dunkeln tappt, hat das
Finanzamt einen soliden Akt zusammengetragen, der KHG sehr viel Geld
kosten dürfte. Zumindest ist das zu hoffen. Denn es darf nicht sein,
dass Leute wie er Millioneneinkünfte nicht versteuern müssen, bloß
weil sie das Geld an ausländische Stiftungen umleiten. Ein Erfolg für
Grasser wäre eine schlimme Niederlage für unsere Steuergesetze.
Und auch bei den drohenden Finanzstrafverfahren wird sich Grasser
warm anziehen müssen. Denn einem ehemaliger Finanzminister ist es
zuzumuten, dass er die Prinzipien des Steuersystems kennt und nicht
mit windigen Kon-struktionen dessen Grenzen auslotet. Selbst wenn der
Vorsatz nicht nachweisbar ist, bleibt der Verdacht der
Fahrlässigkeit, wobei auch hier die Unschuldsvermutung gilt. Ein
Ersatz für die Aufklärung aller Korruptionsvorwürfe wäre ein
Steuerverfahren zwar nicht - aber besser als nichts.
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