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DGAP-News: Betriebsräte werden größer - BAG zählt Leiharbeitnehmer mit

ID: 833877

(firmenpresse) - DGAP-News: Allen&Overy LLP / Schlagwort(e): Sonstiges
Betriebsräte werden größer - BAG zählt Leiharbeitnehmer mit

13.03.2013 / 16:42

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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat heute entschieden, dass Leiharbeitnehmer
bei der für die Größe des Betriebsrats maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer
eines Betriebes zu berücksichtigen sind (7 ABR 69/11).

Das Betriebsverfassungsgesetz legt in§9 die Zahl der
Betriebsratsmitglieder anhand der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer
fest. Bei 5 bis 100 Arbeitnehmern kommt es darüber hinaus auf die
Wahlberechtigung zum Betriebsrat an. Bisher wurden Leiharbeitnehmer bei der
Ermittlung dieser Beschäftigtenzahl im Einsatzbetrieb nicht mitgezählt.
Diese Rechtsprechung gibt das BAG ausdrücklich auf und begründet dies mit
einer an Sinn und Zweck des Schwellenwertes begründeten Auslegung. Schon
bei der nächsten Betriebsratswahl - regulär wird wieder zwischen 1. März
und 31. Mai 2014 gewählt - sind daher Leiharbeitnehmer nach Maßgabe der
neuen Entscheidung zu berücksichtigen.

'In vielen Betrieben wird nicht nur die Anzahl der Betriebsratsmitglieder
ansteigen', meint Arbeitsrechtler Dr. AndréZimmermann von Allen&Overy.
'Die Entscheidung wird sich auch auf die Anzahl der freizustellenden
Betriebsratsmitglieder auswirken.' Die bisherige Rechtsprechung zur
Freistellung von Betriebsratsmitgliedern - auch hier zählten
Leiharbeitnehmer bislang nicht mit - wird nicht mehr zu halten sein. In
vielen Betrieben dürften daher mehr Betriebsratsmitglieder freizustellen
sein, weil jetzt die Schwelle für weitere Freistellungen erreicht wird.

'Für viele andere Schwellenwerte ist noch nicht entschieden, ob
Leiharbeitnehmer mitzählen. Es ist aber eine Tendenz erkennbar,
Leiharbeitnehmer mitzuzählen, wenn sie regelmäßig eingesetzt werden', so




Arbeitsrechtler Zimmermann.

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Datum: 13.03.2013 - 16:42 Uhr
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