(ots) - Die EU-Kommission hat heute das 
Beihilfe-Prüfverfahren zum Paragraph 19 Absatz 2 der 
Stromnetzentgeltverordnung eingeleitet. Die von der Kommission 
beanstandete "Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu 
Elektrizitätsversorgungsnetzen" befreit stromintensive industrielle 
Großabnehmer aufgrund einer Genehmigung der Bundesnetzagentur 
vollständig von der Zahlungspflicht von den Netzentgelten. Die 
Kommission will untersuchen, ob die Befreiung großer Stromverbraucher
von Netzentgelten in Deutschland seit 2011 eine staatliche Beihilfe 
darstellt. Falls dem so ist, soll untersucht werden, ob die Befreiung
zu übermäßigen Wettbewerbsverzerrungen in der EU führen könnte oder 
ob sie gerechtfertigt werden kann.
   Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hält die Tatsache 
für bedenklich, dass die steigenden Kosten für den Umbau des 
Energiesystems auf immer weniger Schultern verteilt werden. 
VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Die Investitionen für 
die nachhaltigkeitsgerechte Umstrukturierung des Energiesystems 
müssen gerecht verteilt werden. Wirtschaftspolitisch motivierte 
Entlastungen für energieintensive Unternehmen, die im internationalen
Wettbewerb stehen, durch die anderen Energieverbraucher bezahlen zu 
lassen, ist nicht gerecht." Vor dem Hintergrund, dass industrielle 
Verbraucher durch ihre Lastverhalten Netze stabilisieren können, sei 
es zwar verständlich, dass dafür eine Gegenleistung erwartet wird. 
"Dass diese Gegenleistung die Netznutzung zum Nulltarif sein soll, 
ist allerdings nicht nachvollziehbar und dem Endverbraucher nicht zu 
vermitteln. Nun sollte die von Bundeskanzlerin Angela Merkel 
angekündigte Überprüfung ungerechtfertigter Privilegierungen rasch 
abgeschlossen und vom Gesetzgeber umgehend umgesetzt werden, um den 
Stadtwerken zu ermöglichen, die Energiepreise für Haushaltskunden und
mittelständische Wirtschaft zeitnah anzupassen", so Reck.
   Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zudem heute verkündet, dass 
die von der Bundesnetzagentur getroffene Festlegung rechtswidrig sei,
weil ihr die Rechtsgrundlage fehle. Nach Auffassung des Gerichts 
seien bereits die in 2011 vorgenommenen Änderungen des § 19 Abs. 2 
Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) formell verfassungswidrig und 
damit nichtig. Die Richter appellierten in der Verhandlung an den 
Gesetzgeber, die Rückabwicklung der Netzentgeltbefreiung nun "sauber"
gesetzlich zu regeln, um der Verantwortung für die fehlerhafte 
Regelung gerecht zu werden. Die Bundesnetzagentur hat die 
Möglichkeit, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Düsseldorf 
Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einzulegen.
   Hans-Joachim Reck dazu: "Viele Gesetze und Verordnungen für die 
Energiewirtschaft wurden in der jüngeren Vergangenheit mit heißer 
Nadel gestrickt. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf 
macht das deutlich. Wir brauchen jetzt allerdings klare und stabile 
Entscheidungen, um der Branche Planungs- und Investitionssicherheit 
zu bieten. Der VKU hat daher gemeinsam mit den Stadtwerken im VKU ein
Gutachten für ein neues umfassendes Energiemarktdesign erarbeitet. 
Das VKU-Konzept bietet ganzheitliche und langfristig angelegte 
Lösungen."
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, 
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten 
wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet 
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen 
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der 
Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der 
Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
Pressekontakt:
Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Invalidenstraße 91
10115 Berlin
Pressesprecher: Carsten Wagner
Fon: +49 30 58580-220
Mobil: +49 170 8580-220
Fax: +49 30 58580-107
carsten.wagner(at)vku.de
Stv. Pressesprecherin: Beatrice Kolp
Fon: +49 30 58580-225
Mobil: +49 170 8580-225
Fax: +49 30 58580-107
kolp(at)vku.de
Stv. Pressesprecher: Stefan Luig
Fon: +49 30 58580-226
Mobil: +49 170 8580-226
Fax: +49 30 58580-107
luig(at)vku.de
 
Stv. Pressesprecherin: Elisabeth Mader
Fon: +49 30 58580-227
Mobil: +49 170 8580-227
Fax: +49 30 58580-107
mader(at)vku.de