(ots) - Zur Debatte, die von der EU angestrebte Reform der 
öffentlichen Auftragsvergabe führe zu einer Privatisierung der 
Wasserversorgung, erklärt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates 
der CDU, Wolfgang Steiger:
   "Das deutsche Wahlkampfgetöse dröhnt jetzt schon bis Brüssel. Mit 
Halbwahrheiten und dem gezielten Schüren von Ängsten wird ein 
wichtiges europäisches Projekt, die Vollendung des europäischen 
Binnenmarktes, diskreditiert. Es ist einfach falsch, wenn wie von 
BÜND-NIS90/DIE GRÜNEN in einem Antrag der heute im Deutschen 
Bundestag eingegeben wird, die angestoßene Reform der öffentlichen 
Auftragsvergabe führe zu einer Zwangsprivatisierung der kommunalen 
Wasserversorgung."
   Fakt ist: Kommunale Gebietskörperschaften werden auch weiterhin 
jederzeit frei darüber entscheiden können, ob sie Dienste selbst 
erbringen oder damit private Unternehmen beauftragen wollen. Die 
Richtlinie für mehr Transparenz und faire Ausschreibungsbedingungen 
greift nur dann, wenn Dienstleistungen an private Unternehmen 
vergeben werden.
   "In Deutschland ist die Aufregung deshalb so groß, weil hier viele
Stadtwerke längst nicht mehr als kommunale Eigenbetriebe, sondern als
selbstständige GmbH agieren und sie häufig als Mehrspartenunternehmen
nicht mehr nur Wasser bereitstellen, sondern auch mit Strom oder Gas 
handeln - und das auch jenseits der eigenen Gemeindegrenzen. Sie sind
damit wie ein privates Unternehmen wirtschaftlich am Markt tätig.
   Man hat hierzulande schlicht und ergreifend Angst davor, sich mit 
seinen wirtschaftlichen Interessen nicht mehr hinter dem 
vermeidlichen Deckmantel der Daseinsvorsorge verstecken zu können und
sich einer richtigen Ausschreibung stellen zu müssen. Das ist Angst 
vor dem Wettbewerb", so Steiger.
   Wie der Generalsekretär des Wirtschaftsrates betont, stehe mit der
Richtlinie keine generelle Ausschreibung und damit Privatisierung der
Wasserversorgung bevor: "Erst in der vergangenen Woche hat 
EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier noch einmal klargestellt, dass
selbst kommunale Mehrspartenunternehmen Leistungen wie etwa die 
Wasserversorgung nicht ausschreiben müssen, solange diese mit der 
betreffenden Sparte lediglich in den eigenen Gemeindegrenzen tätig 
sind."
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