(ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) 
begrüßt die im Vermittlungsausschuss verabredete Einwilligungslösung 
bei der Übermittlung der persönlichen Daten der Bürgerinnen und 
Bürger an Unternehmen. "Damit wird dem Vertrauensverhältnis zwischen 
Bürger und Meldeamt Rechnung getragen und der Datenschutz gestärkt", 
erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd 
Landsberg, heute in Berlin.
   Der Deutsche Bundestag hatte im Juni letzten Jahres überraschend 
eine so genannte Widerspruchslösung bei der Weitergabe von Meldedaten
für Zwecke der Werbung und des Adresshandels beschlossen. Die 
betroffenen Personen hätten danach der Melderegisterauskunft 
ausdrücklich widersprechen müssen. Das Widerspruchsrecht sollte nicht
gelten, wenn die Adresshändler von den Meldebehörden bereits 
vorhandene Daten bestätigen oder aktualisieren lassen wollten. Diese 
Lösung hatte massive Proteste ausgelöst und war auch vom Deutschen 
Städte- und Gemeindebund kritisiert worden. Der DStGB hat eine 
Einwilligungsregelung gefordert, da nur dadurch der Sensibilität in 
der Bevölkerung in Sachen Datenschutz Rechnung getragen werden kann 
und das schutzwürdige Vertrauensverhältnis zwischen Bürgerinnen und 
Bürger und den Meldebehörden erhalten bleibt.
   Daten der Bürger sind keine Handelswaren, betonte Landsberg. Von 
daher ist der Vermittlungsvorschlag, die Übermittelung von der 
Einwilligung des Betroffenen abhängig zu machen, der richtige Weg. 
Soweit die Einwilligungserklärung von den Unternehmen eingeholt 
werden soll, ist nach Auffassung des DStGB sicherzustellen, dass 
diese Einwilligung klar erkennbar und nicht im "Kleingedruckten" 
versteckt wird, so Landsberg abschließend.
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