(ots) - 
   Die Bundesregierung hat heute Regelungsvorschläge vorgelegt, die 
die Tiefenbohrungen nach Schiefer- oder Kohleflözgas mittels der so 
genannten Fracking-Technologie nur unter strengen Auflagen 
ermöglichen. Für den Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sind die 
Vorschläge nur konsequent: "Die Bundesregierung greift endlich die 
Forderung der kommunalen Wasserwirtschaft auf und passt den 
Gesetzesrahmen an", kommentiert VKU-Vizepräsident Michael Beckereit. 
Die vorliegenden Entwürfe von Bundesumweltminister Altmaier und 
Bundeswirtschaftsminister Rösler zur Änderung des gesetzlichen 
Rahmens sehen grundsätzlich ein Bohrverbot in Wasserschutz- und 
Heilquellengebieten vor. Zudem sollen Vorhaben zur Aufsuchung und 
Gewinnung von Erdgas oder Erdöl in Zukunft einer 
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen, in die auch die zum 
Einsatz kommenden Chemikalien und das rückgeförderte 
Lagerstättenwasser miteinbezogen werden. Bei zukünftigen 
Fracking-Vorhaben sollen außerdem die Wasserbehörden verpflichtend 
beteiligt werden.
   "Die Regelungsvorschläge sind grundsätzlich ein Schritt in die 
richtige Richtung", sagt der VKU-Vizepräsident und fordert "dass die 
vorliegenden Entwürfe konkreter werden müssen, damit sie auch in der 
Praxis angemessen vollzogen werden können." Es müsse klar sein, dass 
ein Bohrverbot in Wasserschutzgebieten auch ein Unterbohren der 
Gebiete beinhalten muss. Zudem müsse die einvernehmliche Einbindung 
der Wasserbehörden beinhalten, dass sie eine verlässliche 
Entscheidungsgrundlage über die zum Einsatz kommenden Chemikalien 
bekommen. Hier sieht Beckereit Nachbesserungsbedarf, da verschiedene 
Gutachten übereinstimmend Datenlücken testiert haben: "Wenn die 
Fracking-Stoffe mangels wissenschaftlicher Grundlage nicht eindeutig 
eingestuft werden können, darf man deren Einsatz nicht genehmigen. 
Der Schutz der Trinkwasserressourcen muss immer Vorrang haben."
   Der Gesetzgeber reagiert mit seinem Entwurf auch auf das klare 
Votum der Öffentlichkeit: 79 Prozent der Deutschen sprachen sich vor 
kurzem in einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im 
Auftrag des VKU dafür aus, die Förderung unkonventioneller 
Erdgasvorkommen mittels Fracking-Technologie nur unter sehr strengen 
gesetzlichen Umweltauflagen zuzulassen. Nur 14 Prozent bevorzugen 
weniger strenge Gesetze, um diese Energiequelle möglichst gut nutzen 
zu können.
   Hintergrund Fracking:
   Beim Fracking wird ein Gemisch aus Wasser, Chemikalien und 
Stützstoffen unter hohem Druck in das Gestein gepresst. Dadurch 
werden millimetergroße Risse erzeugt, die sich in der gasführenden 
Schicht horizontal in der gasführenden Schicht ausbreiten, was das 
Gestein durchlässiger macht. Schiefergas wird so freigesetzt und kann
an die Oberfläche geleitet werden. Die Bohrung durchstößt auf ihrem 
Weg ins Gestein allerdings auch Grundwasserhorizonte. Um dessen 
Verunreinigung zu vermeiden, ummantelt man die Förderrohre mit 
Zement. Kritiker bezweifeln aber, dass es eine Garantie für die 
dauerhafte Abdichtung der Bohrung gibt. Zudem könnten sich die 
erzeugten Risse ungewollt weiter ausbreiten und eventuell mit 
natürlichen Gesteinsrissen verbinden, wodurch das Gas bis in das 
Grundwasser aufsteigen könnte.
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, 
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten 
wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet 
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen 
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der 
Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der 
Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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