(ots) -
Alkoholisierte Radfahrer leben gefährlich und können überdies
schnell mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt geraten. Darauf weist die
Unfallforschung der Versicherer (UDV) in Hinblick auf die närrischen
Tage zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch hin. Nach Auskunft
von UDV-Leiter Siegfried Brockmann ist Alkohol inzwischen eine der
Hauptursachen für von Radfahrern verursachte Unfälle. "Die heutigen
Radler sind schneller unterwegs als früher und ändern dies auch unter
Alkoholeinfluss nicht", so Brockmann. So würden sie nicht nur für
sich selbst, sondern beispielsweise auch für Fußgänger zur Gefahr.
Weitgehend unbekannt sei, dass auch Radfahrer schon bei geringen
Alkoholmengen mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt kommen können.
Schon ab 0,3 Promille geht die Rechtsprechung von einer "relativen
Fahruntüchtigkeit" aus. Dann drohen bei Fahrunsicherheit oder bei
einem Unfall sieben Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister und
eine Geldstrafe. Falls man mehrfach erwischt wurde, kann auch eine
Freiheitsstrafe verhängt werden.
Der gern gegebene Rat, betrunken das Auto stehen zu lassen und
stattdessen das Fahrrad zu benutzen, sei also falsch. Für solche
Fälle seien Taxis oder Busse und Bahnen die richtige Wahl. "Wer fährt
trinkt nicht, wer trinkt fährt nicht. Das gilt auch für das Fahrrad",
so Brockmann.
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Siegfried Brockmann
Leiter Unfallforschung der Versicherer
Tel.: 030 / 20 20 - 58 20
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