(ots) - 
   Der Wettbewerb um Gas- und Stromkonzessionen ist ein wichtiges 
Element im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Der Verband kommunaler 
Unternehmen (VKU) hat deshalb das Gutachten "Zulässige Kriterien im 
Rahmen der gemeindlichen Entscheidung über die Vergabe von Strom- und
Gaskonzessionsverträge" bei dem Energierechtsexperten Professor 
Johannes Hellermann, Universität Bielefeld, in Auftrag gegeben. Es 
kommt zu dem Ergebnis, dass die Kommune die Entscheidung über den 
Gas- und Stromkonzessionspartner grundsätzlich eigenverantwortlich 
trifft. Dabei kann die Kommune sachlich einleuchtende Gründe, 
insbesondere das Interesse an verstärkten Steuerungsmöglichkeiten 
durch ein eigenes Stadtwerk, bei ihrer Auswahlentscheidung zu Grunde 
legen.
   VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Das Gutachten stärkt 
die Position der Kommunen. Die Politik muss endlich erkennen, dass 
die aktuell herrschende Rechtsunsicherheit die Konzessionsvergabe 
behindert. Wir betrachten mit großer Sorge, dass vor allem nach der 
Novellierung des EnWG im Frühjahr 2011 der rechtssichere Netzerwerb 
weiter erschwert und Netzübereignungen verweigert werden." Der VKU 
und die kommunalen Spitzenverbände hatten bereits Änderungen des EnWG
gefordert, insbesondere im Hinblick auf die Kriterien bei der 
Konzessionsvergabe. Diese Vorschläge wurden zwar vom Bundesrat 
aufgegriffen, sind aber in das weitere Gesetzgebungsverfahren nicht 
eingeflossen.
   Der Trend zur Übernahme von Strom- und Gasnetzen durch Kommunen 
und kommunale Unternehmen hält unverändert an. Das zeigt die Analyse 
des Konzessionswettbewerbs der vergangenen Jahre: Seit 2007 gibt es 
über 60 Stadtwerke-Neugründungen und über 170 Konzessionsübernahmen 
durch Kommunen und kommunale Unternehmen. Daneben laufen bundesweit 
noch eine Vielzahl an Strom- und Gasverträgen im Jahr 2015 
beziehungsweise 2016 aus.
   Jede Kommune muss die Rahmenbedingungen gründlich abwägen, um eine
ausgereifte Entscheidung treffen zu können. Eine strategische 
Partnerschaft oder Kooperation mit benachbarten Stadtwerken ist in 
vielen Fällen eine sinnvolle Option.
   Viele rechtliche Fragen in Bezug auf die Übertragung des Netzes 
vom Alt- auf den Neukonzessionär, wie die Berechnung des Kaufpreises,
der Umfang des gesetzlichen Überlassungsanspruchs sowie die 
Herausgabe von Netzinformationen sind derzeit aber noch ungeklärt. 
Der VKU wird die rechtliche Debatte im Interesse der kommunalen 
Unternehmen weiter begleiten.
   Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.vku.de/recht.
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, 
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten 
wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet 
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen 
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der 
Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der 
Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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