(ots) - 
   Gemeinsam wenden sich die kommunalen Spitzenverbände und der VKU 
gegen Pläne der EU-Kommission, durch eine Richtlinie die bisher 
vergabrechtsfreien Dienstleistungskonzessionen der Ausschreibung zu 
unterwerfen. Diese Richtlinie würde erheblich in die kommunale 
Organisationsfreiheit im Bereich der Daseinsvorsorge eingreifen. Ein 
europarechtlich vorgegebenes Verfahren würde an die Stelle der 
Entscheidungen der kommunalen Gremien vor Ort gestellt, wenn es zum 
Beispiel um die Vergabe einer Wasserkonzession in der Kommune geht. 
Der zuständige Binnenmarktkommissar, Michel Barnier, hat sich heute 
in Berlin zu diesen Kritikpunkten mit den kommunalen Spitzenverbänden
und dem VKU ausgetauscht. Die Verbände haben sich in dem Gespräch auf
drei wesentliche Punkte konzentriert.
   Bis heute hat die Europäische Kommission nicht dargelegt, warum 
eine Richtlinie zu Dienstleistungskonzessionen überhaupt erforderlich
sein soll. Neben der bestehenden Rechtsprechung des Europäischen 
Gerichtshofes (EuGH) sehen die kommunalen Spitzenverbände und der VKU
auch keine Notwendigkeit für eine solche Richtlinie. Insbesondere 
besteht keine Rechtsunsicherheit und keine Rechtsschutzlücke, die ein
Handeln der Europäischen Kommission nötig machen würden.
   Die Verbände sind außerdem der Auffassung, dass alle Bereiche der 
kommunalen Daseinsvorsorge aus dem Anwendungsbereich des 
Richtlinienvorschlages herausgenommen werden müssen. Dies entspräche 
den Zielen und Inhalten des Vertrages von Lissabon und dem Protokoll 
zu den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse 
mit der dort vorgenommenen Stärkung der lokalen Selbstverwaltung. 
Dienstleistungskonzessionen berühren viele Bereiche der Leistungen 
von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse wie die Wasserversorgung, 
die Abwasserentsorgung, soziale Dienstleistungen oder Rettungs- und 
Gesundheitsdienstleistungen. In diesem Kernbereich kommunaler 
Daseinsvorsorge würde eine Umsetzung der Richtlinie zu tiefen 
Einschnitten in die kommunale Organisationsfreiheit führen. Gerade 
die kommunalwirtschaftlichen Strukturen bei der Trinkwasserver- und 
Abwasserentsorgung genießen bei den Bürgerinnen und Bürgern in 
Deutschland aber höchste Wertschätzung. Dies belegt aktuell eine 
repräsentative Umfrage, die Forsa im Auftrag des VKU durchgeführt 
hat. Danach sprechen sich 82 Prozent der Befragten gegen neue 
Vorschriften aus Brüssel aus. Vor diesem Hintergrund darf eine 
mögliche Richtlinie insbesondere für Dienstleistungskonzessionen in 
der Wasserwirtschaft, für Leitungs- und Wegerechte im Bereich der 
Energieversorgung, für Kommunalkredite, für soziale Dienstleistungen 
sowie für Rettungsdienste nicht gelten.
   Und schließlich bedarf der Richtlinienentwurf der EU-Kommission 
substantieller Nachbesserungen in den Fragen der interkommunalen 
Zusammenarbeit, die zukünftig zwecks der Aufrechterhaltung eines 
kostengünstigen Angebots öffentlicher Dienstleistungen für die Bürger
möglich bleiben muss. In diesem Sinne müssen sinnvolle 
Synergie-Effekte weiterhin für den Fall der Übernahme von 
Dienstleistungen einer Kommune für die andere z. B. bei 
Winterstreudiensten oder Kantinenessen für Kindergärten und Schulen 
nutzbar sein. Die ausschreibungsfreie Zusammenarbeit zwischen 
Kommunen hat nicht zuletzt der Europäische Gerichtshof in seiner 
jüngsten Rechtsprechung zugunsten kommunaler Handlungsfreiheit 
bestätigt. Daneben besteht dringender Nachbesserungsbedarf bei der 
Erteilung solcher Konzessionen an eigene kommunale Unternehmen 
(sogenannte In-house-Vergabe) und insbesondere an eigene 
Mehrspartenunternehmen (Stadtwerke). Nur so wird das bewährte 
kommunalwirtschaftliche Modell der Erbringung der 
Daseinsvorsorgeleistungen in Deutschland auch im europäischen Kontext
ausreichend berücksichtigt.
   Hintergrund
   Nach mehrmaliger Neuterminierung hat die Europäische Kommission am
20. Dezember 2011 einen Vorschlag für eine Konzessionsrichtlinie 
veröffentlicht. Mit diesem Richtlinienvorschlag geht die 
EU-Kommission deutlich über die bisherige Rechtsprechung des 
Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den Regeln für die Erteilung von
Konzessionen hinaus. Die geplante Richtlinie würde die 
Ausschreibungspflichten für Kommunen erheblich ausdehnen. Dies hätte 
einschneidende Auswirkungen auf die kommunalen Strukturen in 
Deutschland. Bereits im März 2012 hat der Bundesrat daher den 
Richtlinienvorschlag eindeutig abgelehnt. Der Richtlinienvorschlag 
liegt zurzeit zur Beratung in den Ausschüssen des Europäischen 
Parlaments sowie den Ratsarbeitsgruppen des Ministerrates. 
Änderungsanträge von Parlamentariern, die sowohl die komplette 
Ablehnung der Richtlinie vorsehen, als auch Anträge, die einen 
Ausnahmebereich für die Wasserwirtschaft, Rettungsdienste und 
Kommunalkredite fordern, sind gestellt.
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