PresseKat - Versicherungsschutz bei Sturmschäden - die wichtigsten Fragen und Antworten (BILD)

Versicherungsschutz bei Sturmschäden - die wichtigsten Fragen und Antworten (BILD)

ID: 756380

(ots) -
Jedes Jahr wieder fegen Herbststürme durch Deutschland. Ob ein
abgedecktes Dach oder ein zerbeulter Wagen: Die Kosten für Eigenheim-
und Autobesitzer können dabei schnell in die Tausende gehen. Doch vor
solchen Unwetterschäden kann man sich schützen.

Wie man sich gegen die Folgen eines Sturms absichern kann und
welche Versicherung bei welchem Schaden eintritt, erklärt
CosmosDirekt-Experte Bernd Kaiser:

> Welche Versicherung springt ein, wenn der Sturm mein Haus
beschädigt hat?

Ist ein Baum auf das Haus gestürzt oder hat der Wind die Ziegel
vom Dach geweht, kommt die Wohngebäudeversicherung für Schäden auf.
Allerdings muss es stark gestürmt haben - mit mindestens Windstärke
8. Ob dieser Wert erreicht wurde, prüft in der Regel der Versicherer
nach der Schadenmeldung. Tipp: Wer eine Wohngebäudeversicherung
abschließen möchte, sollte darauf achten, dass auch Gebäudeteile wie
Gartenhäuschen, Garagen und Carports mitversichert sind.

> Wer kommt für den Schaden auf, wenn durch den Sturm auch die
Einrichtung im Inneren des Hauses beschädigt wurde?

Dringt durch den Sturm Wasser in den Innenraum ein und ruiniert
Gebäudebestandteile, übernimmt die Gebäudeversicherung den Schaden.
Voraussetzung ist, dass es sich um Einbauten handelt, die fest mit
dem Haus verbunden sind. Ist die bewegliche Einrichtung betroffen,
zum Beispiel eine Kommode, springt die Hausratversicherung ein.
Achtung: Entsteht ein Wasserschaden, weil man vergessen hat, ein
Fenster zu schließen, haftet die Versicherung nicht.

> Tritt die Gebäudeversicherung auch ein, wenn mein Keller unter
Wasser steht?

Die Gebäudeversicherung kommt in der Regel nicht für Schäden auf,
die durch Überschwemmungen entstehen. Dieses Risiko muss der
Eigentümer mit einer Elementarschadendeckung absichern. Deshalb




unbedingt Vertrag prüfen und im Zweifel die Leistung gesondert
vereinbaren.

> Ein Baum ist auf mein Auto gestürzt. Welche Versicherung deckt
diesen Schaden ab?

War der Baum erkennbar alt und morsch und ist der Besitzer seiner
"Verkehrssicherungspflicht" nicht nachgekommen, kann der
Fahrzeugeigentümer versuchen, diesen für den Schaden haftbar zu
machen. Im Zweifel kommt die eigene Teilkaskoversicherung für
Sturmschäden ab Windstärke 8 auf. Die Vollkaskoversicherung greift
auch bei geringeren Windstärken.

> Was passiert, wenn ein umherfliegender Dachziegel meines Hauses
das Auto des Nachbarn trifft oder ein heruntergefallener Blumentopf
einen Passanten verletzt?

Verlangt der Betroffene Schadenersatz, kann das schnell teuer
werden. Für den Ernstfall benötigen Hauseigentümer deshalb unbedingt
eine Haftpflichtversicherung. Wichtig: Vermieter bzw. Eigentümer
eines Mehrfamilienhauses müssen eine separate Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Was diese leistet,
sollte man vorab genau prüfen.

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Datum: 06.11.2012 - 10:12 Uhr
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