(ots) - "VKU, VIK und EFET Deutschland begrüßen die zum 
Jahreswechsel eingeführte EU-Verordnung 'REMIT' als wegweisende 
Transparenzverordnung, da sie zusätzliches Vertrauen in den 
Energiegroßhandel schaffen wird "Als Verbände haben wir uns schon 
seit Jahren für mehr Transparenz auf den Handelsmärkten 
ausgesprochen. Aufgrund der weitreichenden Berichtspflichten für alle
europäischen Marktteilnehmer besteht kein Grund für nationale 
Sonderwege. Das im Bundestag diskutierte 
Markttransparenzstellengesetz als nationale Implementierung der REMIt
schießt über das Ziel hinaus und kann den Wettbewerb im Energiehandel
sogar beeinträchtigen." sagen Dr. Jan Haizmann, Geschäftsführer von 
EFET Deutschland, Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des 
Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) und Dr. Annette Loske, 
Hauptgeschäftsführerin des Verbandes der Industriellen Energie- und 
Kraftwirtschaft (VIK).
   VIK, VKU und EFET Deutschland unterstützen REMIT und das Ziel 
transparenter Märkte. Die in den drei Verbänden organisierten 
Mitgliedsunternehmen setzen sich seit Jahren für einen freien 
Wettbewerb und eine transparente Preisbildung auf den 
Großhandelsmärkten für Energie ein. "Transparenz hat eine elementare 
Wirkung auf die Liquidität des Großhandelsmarktes und ist Grundlage 
für dessen Funktionsfähigkeit," so die drei Geschäftsführer. "Mit den
Regelungen zum Verbot von Marktmissbrauch wurde eine wichtige 
Regelungslücke bei der Beaufsichtigung der Energiemärkte 
geschlossen".
   Im Haus der Bundespressekonferenz findet heute ein 
Parlamentarischer Abend zu dem kontrovers diskutierten 
Gesetzesentwurf für eine geplante Markttransparenzstelle statt. Laut 
Gesetzentwurf soll der Handel mit Strom und Gas durch das 
"Markttransparenzstellengesetz" transparenter und nachvollziehbarer 
werden, Marktmissbrauch und Markdominanz würden präventiv 
ausgeschlossen.
   Deutscher Sonderweg statt europäischer Lösung
   Die beteiligten Verbände halten eine nationale Transparenzstelle 
in der vorgeschlagenen Form nicht für aussagekräftig, da 
Entscheidungen im Stromhandelsgroßmarkt europäisch beziehungsweise 
auch international getroffen werden. Das Gesetz stellt einen 
deutschen Sonderweg dar, der einen unverhältnismäßigen Mehraufwand 
bei den betroffenen Unternehmen und Behörden in Deutschland 
verursacht. Die Meldung von Transaktions- und Fundamentaldaten an 
europäische und nationale Behörden wird abschließend durch die zum 
28.12.2011 eingeführte REMIT-Verordnung geregelt. Meldeprozesse und 
-pflichten werden auf europäischer Ebene im Rahmen von 
Durchführungsrechtsakte der Kommission geregelt.
   Konkretisierung auf europäischem Level steht noch aus
   "Hilfreicher ist es aus Sicht von EFET, VIK und VKU, zunächst die 
konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der REMIT durch die 
EU-Kommission in Form sogenannter Durchführungsakte abzuwarten", so 
unisono die Geschäftsführer. "Nur so bleibt das Gesetz mit dem 
höherrangigen Recht vereinbar, und es wird unnötiger 
Implementierungsaufwand bei Unternehmen und Behörden vermieden". Dass
die Umsetzung des Gesetzesvorschlags lediglich geringe Kosten für die
Wirtschaft verursacht, bezweifeln die drei Verbände stark.
   Solange die REMIT-Durchführungsakte nicht erlassen sind, steht 
nicht ausreichend konkret fest, welche Fundamental- und 
Transaktionsdaten in welcher Form und auf welche Weise an ACER 
(Agency for the Cooperation of Energy Regulators) als europäische 
Regulierungsbehörde (und nationale Behörden) gemeldet werden müssen. 
Mit Inkrafttreten der REMIT-Durchführungsakte müsste das deutsche 
Meldeverfahren zwangsläufig komplett geändert werden, da REMIT die 
Definition und Erhebung von Transaktionsinformationen und 
Fundamentaldaten abschließend regelt. Aus diesem Grund ist bis zum 
Erlass dieser europäischen Implementierungsmaßnahmen die Einführung 
eines umfassenden deutschen Meldeverfahrens ineffizient. Die MTS 
sollte sich aus Sicht der vier Verbände daher in ihrem 
Umsetzungszeitplan an dem REMIT-Zeitplan orientieren und nicht 
"vorpreschen".
   Kein preisdämpfender Effekt durch Markttransparenzstelle
   EFET, VKU und VIK weisen darauf hin, dass bisher keinerlei 
missbräuchliche Marktbeeinflussungen, die die Preise ungerechtfertigt
erhöht hätten, ermittelt werden konnten. Die drei Geschäftsführer: 
"Die Marktteilnehmer erleben bei ihrer Handelstätigkeit täglich die 
hohe Effizienz und Transparenz des deutschen Marktes."
   Die beachtliche Anzahl der Handelsteilnehmer aus dem In- und 
Ausland und die hohe Liquidität belegen, dass dem Markt ein großes 
Maß an Vertrauen entgegengebracht wird. Entsprechend hat das 
Bundeskartellamt in der Sektoruntersuchung trotz der Erfassung von 
enormen Datenmengen keinen Missbrauch feststellen können; durch das 
Gesetz entsteht der Eindruck, dass trotz fehlendem Missbrauchsbeweis 
eine immerwährende Sektoruntersuchung gesetzlich verankert werden 
soll.
   EFET Deutschland - Verband Deutscher Gas- und Stromhändler VKU - 
Verband kommunaler Unternehmen VIK - Verband der Industriellen 
Energie- und Kraftwirtschaft Mehr Informationen: www.efet-d.org , 
www.vku.de , www.vik.de
Pressekontakt:
Irina Nikolova, I.Nikolova(at)efet.org, EFET Deutschland, 030 2655 7824;
Carsten Wagner, Carsten.Wagner(at)vku.de, 030 58580-220;
Roland Schmied, R.Schmied(at)vik.de, 0201 8108415;