(ots) - Der Ausschuss für Industrie, Forschung und 
Energie des Europäischen Parlaments (ITRE) hat heute über die 
Änderungsanträge zu den Leitlinien für die transeuropäische 
Energieinfrastruktur abgestimmt. Die ITRE-Mitglieder begrüßten die 
Initiative der Europäischen Kommission, die Genehmigungsverfahren für
den Bau von Energieinfrastrukturen in den einzelnen Mitgliedstaaten 
einheitlich zu organisieren und zeitlich zu straffen. Gleichzeitig 
forderte der ITRE jedoch Nachbesserungen bei den Auswahlkriterien von
Vorhaben, die für die finanzielle EU-Unterstützung und für 
beschleunigte Genehmigungsverfahren in Betracht kommen.
   Grundsätzlich unterstützt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
den Vorschlag der EU-Kommission. Dieser soll helfen, Vorhaben von 
gemeinsamem Interesse (VGI) im Bereich der Energieinfrastruktur zu 
identifizieren, deren Ausbau zu erleichtern, zu beschleunigen und 
gegebenenfalls finanziell zu unterstützen. Insbesondere die 
Identifikation der Verteilnetzebene als die essentielle Ebene für 
Smart Grid-Anwendungen und die Priorität von Smart Grids fanden beim 
VKU Zustimmung. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Die 
Kommission trägt damit genau der Infrastruktur Rechnung, die 
hauptsächlich für die Integration der erneuerbaren Energien genutzt 
wird." Allerdings ist der VKU bei den vorgeschlagenen Kriterien für 
die VGI nicht vollends überzeugt. "Smart-Grid-Projekte, die auf der 
Verteilnetzebene möglich wären, würden unter diesen Kriterien 
schwerlich Berücksichtigung finden."
   Der VKU plädiert deshalb für einen integrierten Ansatz beim Ausbau
der transeuropäischen Energieinfrastruktur. Reck: "Übertragungs- und 
Verteilnetze müssen im Sinne der Versorgungssicherheit, 
Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit als Einheit angesehen und 
entsprechend parallel ausgebaut werden." Erleichterte und 
beschleunigte Genehmigungsverfahren für identifizierte VGI auf der 
Übertragungsnetzebene sollten daher auch für die jeweils daran 
angeschlossenen Verteilnetze gelten. "Energieautobahnen benötigen gut
ausgebaute Auf- und Abfahrten sowie stabile Zubringer: die 
Verteilnetze." Die VKU-Forderung, die Kriterien für VGI 
praxisgerechter auszugestalten, wurde vom ITRE aufgegriffen. So 
sollen nun etwa bei der Zusammensetzung der für die Ermittlung der 
Infrastrukturvorhaben verantwortlichen regionalen Gruppen, auch die 
Erzeuger und die Verteilnetzbetreiber berücksichtigt werden. Auch mit
Blick auf beschleunigte Genehmigungsverfahren hat die 
Verteilnetzebene  Eingang in die Verordnung gefunden.
   Parallel zum Europäischen Parlament laufen die Verhandlungen über 
den Verordnungsvorschlag im Ministerrat. Sobald dieser sich klar 
positioniert hat, wird im Rahmen sogenannter Trilogverhandlungen bis 
November 2012 ein Kompromiss mit der EU-Kommission und dem 
Europäischen Parlament gesucht. Damit die Verordnung in Kraft treten 
kann, muss das Plenum des Europäischen Parlaments in einer 
Endabstimmung grünes Licht geben, was voraussichtlich bis zum März 
2013 geschehen soll.
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, 
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten 
wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet 
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen 
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der 
Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der 
Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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