(ots) - Das Plenum des Europäischen Parlaments hat heute 
die in den letzten 15 Monaten heftig diskutierte 
Energieeffizienzrichtlinie final verabschiedet. Der von den 
Verhandlungsdelegationen des Europäischen Parlaments, der dänischen 
Ratspräsidentschaft und der Europäischen Kommission im Vorfeld 
ausgehandelte Kompromiss hat das Ziel, die Energieeffizienz in der 
Europäischen Union bis 2020 um 20 Prozent mittels konkreter Vorgaben 
zu steigern. Mitgliedsstaaten werden durch die 
Energieeffizienzrichtlinie verpflichtet, zahlreiche verbindliche 
Maßnahmen umzusetzen. Für kommunale Energieversorgungsunternehmen 
stehen dabei vor allem die Etablierung von 
Energieeffizienzverpflichtungssystemen und der verstärkte Ausbau der 
Kraft-Wärme-Kopplung im Fokus.
   Kritisch sieht der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) 
insbesondere die verpflichtende Einführung von 
Energieeffizienzsystemen. Vereinfacht ausgedrückt sieht diese 
Regelung vor, dass Energieversorger über Effizienzmaßnahmen 
Energieeinsparungen in Höhe von jährlich durchschnittlich 1,5 Prozent
bei ihren Endkunden erzielen müssen. VKU-Hauptgeschäftsführer 
Hans-Joachim Reck: "Diese Regelung gibt sehr ehrgeizige Ziele vor. 
Daher ist es aus Sicht des VKU unabdingbar, dass die zur Verfügung 
stehenden, aber teilweise gedeckelten Flexibilisierungs-maßnahmen 
genau geprüft werden." Zu diesen Maßnahmen gehören, die Anerkennung 
von Early-Actions, die Berücksichtigung der Effizienzpotenziale in 
den Bereichen Netz und Erzeugung oder aber die Einrichtung eines 
nationalen Energieeinsparfonds. "Wir fordern das federführende 
Bundeswirtschaftsministerium daher auf, bei der Umsetzung Augenmaß 
walten zu lassen und bereits bestehende, gut funktionierende 
Strukturen im Energiedienstleistungsmarkt nicht zur gefährden." 
Vielmehr müsse dafür gesorgt werden, "dass Stadtwerke ihren Beitrag 
zur Erreichung des EU-Energieeffizienzziels 2020 leisten können. 
Dafür müssen sie aber für bestimmte Programme, die helfen sollen, die
Effizienzmaßnahmen umzusetzen, auch den gleichen Zugang haben wie 
andere Unternehmen und nicht - wie heute - teilweise von vornherein 
ausgeschlossen werden."
   Die Energieeffizienzrichtlinie muss im letzten Verhandlungsschritt
noch vom Ministerrat verabschiedet werden. Das erfolgt vermutlich auf
einem der nächsten Räte ohne weitere Aussprache. Nach Inkrafttreten 
der Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, diese in 
nationales Recht umzusetzen.
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, 
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten 
wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet 
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen 
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der 
Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der 
Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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