(ots) - Die Unternehmen der Thüga-Gruppe haben Szenarien 
und Konsequenzen einer Einführung von Smart Metern untersucht. Das 
Ergebnis: Je nachdem wie die Implementierung erfolgt, können 
überflüssige Kosten vermieden werden. Thüga hat dazu einen 
Fünf-Punkte-Katalog erarbeitet, den sie gegenwärtig mit Politik und 
Verbänden diskutiert. Ziel ist, eine kundenorientierte, effiziente 
und praxistaugliche Umsetzung zu erreichen.
   In den nächsten Jahren sollen deutschlandweit mindestens zehn 
Prozent aller Stromkunden einen elektronischen, fernablesbaren Zähler
erhalten. Diese sollen Kunden zu einem bewussteren Umgang mit Energie
bewegen und ihnen ermöglichen, Produkte zu beziehen, die stärker auf 
ihr Verbrauchsprofil ausgerichtet sind. "Smart Meter sind ein 
wichtiger Baustein der Energiewende und die Thüga-Gruppe unterstützt 
die Einführung dieser Technik. Für die Umsetzung brauchen wir aber 
klare, effiziente und praxisnahe Vorgaben", so Michael Riechel, 
Mitglied des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft.
   Von der Einführung sind im ersten Schritt Endkunden mit einem 
Stromverbrauch von über 6000 Kilowattstunden im Jahr, alle Neubauten 
sowie Erzeugungsanlagen mit erneuerbarer Energie über sieben Kilowatt
Leistung wie zum Beispiel Photovoltaikanlagen betroffen. In der 
Praxis bedeutet das, dass vor allem Industrie- und Gewerbekunden, 
aber auch größere Haushalte mit vier und mehr Personen oder mit 
elektrischer Wärmeerzeugung die modernen Zähler verpflichtend 
bekommen sollen.
   Das Gesetz macht jedoch keine Aussagen, wie die Mehrkosten für 
diese Messsysteme verteilt werden sollen. Daher sieht Thüga die 
Gefahr, dass die Endkunden zusätzlich zu den Energiekosten mit 
weiteren zu hohen Entgelten für Messsysteme belastet werden. Denn 
nicht für alle Kundengruppen ist absehbar, dass sie auch einen 
tatsächlichen Mehrwert, zum Beispiel in Form von Energieeinsparungen,
durch neue Technologien haben werden. "Wir müssen vermeiden, dass die
Akzeptanz der Energiewende durch eine weitere Kostendiskussion 
sinkt", appelliert Riechel.
   Die Unternehmen der Thüga-Gruppe, die in Summe etwa 3,6 Millionen 
Stromzähler verantworten, haben daher Vorschläge entwickelt, wie die 
neuen Zähler kostenschonend eingeführt werden können. Diesen 
Maßnahmenkatalog, mit dem bis zu 65 Prozent der Aufwendungen 
vermieden werden könnten, hat die Thüga-Gruppe bereits dem 
Bundesinnen- und Wirtschaftsministerium vorgestellt und diskutiert 
ihn aktuell mit Verbänden. "Unsere Vorschläge treffen auf großes 
Interesse", so Riechel.
   Übersicht des Fünf-Punkte-Katalogs:
   1. Der Kundenwille ist entscheidend
   Aufgrund der zum Teil bereits bestehenden kritischen Diskussionen 
über Smart Meter sollen die Endkunden die modernen Zähler ablehnen 
können, falls sie Bedenken hinsichtlich Datenschutz oder möglicher 
Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk-Strahlung haben. Für diese 
Kunden schlägt die Thüga modular aufrüstbare Zähler vor. Ändert der 
Kunde seine Einstellung, kann der Zähler kostengünstig nachgerüstet 
werden.
   2. Wer bestellt, zahlt auch
   Die Einführung eines Smart Meters ist mit zusätzlichen Kosten 
verbunden, die auch derjenige bezahlen soll, der ihn bestellt 
beziehungsweise einen Nutzen daraus zieht, wie zum Beispiel Anbieter 
von Energiedienstleistungen. Darüber hinaus spricht sich Thüga dafür 
aus, dass die Regulierungsbehörde die Kosten der Netzbetreiber für 
gesetzlich geforderte Smart Meter ohne Zeitverzug anerkennt.
   3. Bestehende effiziente Prozesse beibehalten 
   Zur Verteilung der Messdaten sollen die gleichen Prozesse 
verwendet werden, die in den letzten sechs Jahren für den 
liberalisierten Strommarkt entwickelt wurden. Demnach erhält der 
Netzbetreiber die Verbrauchswerte und leitet sie an die berechtigten 
Marktpartner weiter. Die neue Aufgabe "Smart Meter Gateway 
Administrator" (Verwaltung von Zertifikaten und Berechtigungen) 
sollte in der Verantwortung des Netzbetreibers liegen, da dieser als 
einziger Marktakteur dauerhaft der Messstelle zugeordnet ist.
   4. Einbau zeitlich klug staffeln
   Der Netzbetreiber soll die Möglichkeit erhalten, innerhalb einer 
Umrüstzeit von acht Jahren den Austausch der alten gegen die modernen
Zähler eigenverantwortlich zu organisieren. Dies ermöglicht ihm eine 
effiziente Umsetzung und er vermeidet Belastungsspitzen.
   5. Ausreichender Wettbewerb erforderlich 
   Der Gesetzgeber schreibt den Einbau von Messsystemen vor, sobald 
sie technisch verfügbar sind. Nach Ansicht der Thüga sollte die 
Umrüstung erst dann erfolgen, wenn auf dem Markt unterschiedliche 
Anbieter mit erprobten und funktionsfähigen Zählern in einem 
Wettbewerb zueinander stehen.
   Über Thüga:
   450 Städte und Gemeinden haben aus Verantwortung für den 
Lebensraum von rund acht Millionen Menschen ihre 100 kommunalen 
Energie- und Wasserversorgungsunternehmen in die Thüga-Gruppe 
eingebunden. Ziel ist, durch Zusammenarbeit Mehrwert für den 
einzelnen Lebensraum zu schaffen und kommunale Werte nachhaltig zu 
sichern. Insgesamt arbeiten 18.200 Mitarbeiter in der Thüga-Gruppe. 
Diese versorgen knapp 3,6 Millionen Kunden mit Strom, gut 2,1 
Millionen Kunden mit Erdgas und 1 Million Kunden mit Trinkwasser. Der
Umsatz des Thüga-Netzwerks lag 2011 bei 21,3 Milliarden Euro. Die 
Thüga-Gruppe ist deutschlandweit das größte kommunale Netzwerk 
lokaler und regionaler Energieversorger. In der Thüga-Gruppe sind die
Rollen klar verteilt: Die 100 Partner sorgen für die aktive 
Marktbearbeitung mit ihren lokalen und regionalen Marken. Thüga - 
Kapitalpartner der Städte und Gemeinden und in dieser Funktion 
Minderheitsgesellschafter bei den Partnerunternehmen - ist als Kern 
der Gruppe mit der unternehmerischen Entwicklung beauftragt: 
Gewinnung neuer Partner, Wertsicherung und -entwicklung des einzelnen
Unternehmens, Koordination und Moderation von Projekten sowie 
Steuerung der Zusammenarbeit in der Gruppe.
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