(ots) - Am 1. September 2012 tritt das novellierte
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Kraft. Hierzu erklären der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef
Holzenkamp und die Verbraucherschutzbeauftragte Mechthild Heil:
"Durch die Novellierung des VIG wird die Position der Verbraucher
in Deutschland deutlich gestärkt. In die Gesetzesnovelle sind
Anregungen von Praxis und Wissenschaft aus zwei Jahren
Anwendungserfahrung eingeflossen. Jetzt ist es an den Verbrauchern,
diese Kontroll- und Informationsinstrumente auch aktiv zu nutzen.
Neben der Ausweitung des Anwendungsbereichs, haben wir die
Reaktionszeit verkürzt und die Kosten gesenkt. Einfache Anfragen an
Behörden sind für den Bürger bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250
Euro von nun an kostenfrei. Bei Rechtsverstößen eines Unternehmens
liegt die Grenze sogar bei 1.000 Euro. Die Anfragen müssen nicht mehr
wie bisher zwingend schriftlich eingereicht werden, sondern können
auch telefonisch gestellt werden. Außerdem erhalten die Verbraucher
ab sofort zusätzlich Auskünfte über technische Verbraucherprodukte
wie Haushaltsgeräte, Möbel und Heimwerkerbedarf. Bisher galt das VIG
nur für Lebens- und Futtermittel sowie Bedarfsgegenstände wie
beispielsweise Kleidung, Kosmetik und Spielwaren."
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