(ots) - In der Film- und Kinowirtschaft halten die
Diskussionen zur Barrierefreiheit an. Dazu erklärt der kultur- und
medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang
Börnsen (Bönstrup):
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die Öffnung von Film und
Kino für Menschen mit Behinderungen. In der anstehenden Novellierung
des Filmförderungsgesetzes (FFG) werden wir barrierefreie
Filmfassungen zu einem verbindlichen Förderkriterium machen. Die
barrierefreie Umrüstung von Kinosälen wird begünstigt.
Bislang herrschte bei der Barrierefreiheit das Prinzip der
Freiwilligkeit. Die Filmwirtschaft hat diese Chance, neues Publikum
zu erreichen, jedoch nicht genutzt. Bislang sind nur etwa ein Prozent
der Kinosäle und der Filme barrierefrei ausgestattet. Dabei besteht
erheblicher Bedarf: In unserem Land sind 11,7 Prozent der Bevölkerung
gehandicapt. Darunter befinden sich 1,2 Millionen blinde und
sehbehinderte Menschen und weitaus mehr gehörlose oder schwerhörige.
Die UN- Behindertenrechtskonvention, in Deutschland seit 2009 in
Kraft, schreibt eine ungehinderte Teilhabe an Kunst und Kultur vor.
Die Kosten können kein Hinderungsgrund sein: Die Audiodeskription
eines 90-Minuten-Films kostet circa 5.000 Euro, die Untertitelung
circa 1.000 Euro. Gemessen an den durchschnittlichen
Produktionsbudgets von etwa 4,5 Millionen Euro sind dies sehr kleine
Summen.
Der Gesetzgeber steht in der Verantwortung, die Rahmenbedingungen
für ein 'Kino für alle' zu schaffen. Die CDU/CSU-Fraktion wird dieser
Verantwortung gerecht werden. Das mittelfristige Ziel muss es sein,
in jeder Stadt mindestens einen barrierefrei ausgestatteten Kinosaal
zu haben."
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