(ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält das 
besondere Vertrauensverhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgen und 
den Meldebehörden für schutzwürdig. "Es darf noch nicht mal der 
Anschein entstehen, dass Daten ohne Einwilligung des Betroffenen 
weitergeben werden könnten", sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. 
Gerd Landsberg heute in Berlin. Deswegen sollte die Weitergabe - wie 
im ursprünglichen Gesetzentwurf auch vorgesehen - an die Einwilligung
der Betroffenen geknüpft werden. Eine bloße Widerspruchslösung reicht
nicht. Völlig unverständlich ist, dass in dem neuen Gesetz vorgesehen
ist, dass ein solcher Wiederspruch nicht möglich ist, wenn die Firmen
bereits die Daten haben und sie lediglich überprüfen lassen wollen. 
Der DStGB fordert den Bundesrat auf, die notwendigen Nachbesserungen 
vorzunehmen.
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