(ots) - Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag in
erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der
deutschen Finanzaufsicht beraten. Dazu erklären der Vorsitzende der
AG Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und die
Verbraucherschutzbeauftragte Mechthild Heil:
"Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf unternimmt die Koalition einen
weiteren konsequenten Schritt in ihrem Gesamtkonzept zur Stärkung des
Verbraucherschutzes im Finanzsektor. Sie stellt klar, dass die BaFin
neben der Wahrnehmung ihrer Kernaufgaben der Sicherung der Stabilität
der Finanzmärkte und der Überwachung der Finanzinstitute zukünftig
einen Schwerpunkt auf die Wahrung der kollektiven
Verbraucherinteressen legen wird.
Verbraucher und Verbraucherverbände können erstmals ein
gesetzliches Beschwerdeverfahren bei der BaFin anstrengen. Damit
werden Verbraucherfragen, die über den Einzelfall hinausgehen und
damit einer generellen Klärung bedürfen, wesentlich stärker in die
Aufsichtstätigkeit der Behörde einbezogen.
Des Weiteren erhalten die Verbraucher mit dem Verbraucherbeirat
bei der BaFin ein eigenes Gremium. Verbraucher- und
Anlegerschutzorganisationen sowie das Bundesverbraucherministerium
erhalten hierin Sitz und Stimme. Das Ministerium wird darüber hinaus
in Zukunft im Verwaltungsrat der BaFin vertreten sein. Niemals zuvor
hatten die Verbraucher eine stärkere Stellung in der wichtigsten
deutschen Finanzaufsichtsbehörde."
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