(ots) - Die Verhandlungsdelegationen des Europäischen 
Parlaments, der dänischen Ratspräsidentschaft und der Europäischen 
Kommission haben sich heute auf eine neue Energieeffizienzrichtlinie 
geeinigt. Die Einigung sieht im Kern vor, dass die Steigerung der 
Energieeffizienz um 20 Prozent bis 2020 weiterhin nicht verbindlich 
ist, dafür werden aber im Gegenzug verbindliche Maßnahmen wie die 
Etablierung von Energieeffizienzverpflichtungssystemen oder dem 
verstärkten Ausbaus der Kraft-Wärme-Kopplung festgelegt. "Wir 
begrüßen, dass sich die Delegationen nach zähen Verhandlungen auf 
einen Text einigen konnten, der die Energieeffizienz maßgeblich 
steigern soll. Allerdings werten wir die damit verbundenen Maßnahmen 
aus Sicht der kommunalen Unternehmen als durchwachsenes Ergebnis."
   Strittig war bis zuletzt die Ausgestaltung der vom VKU kritisch 
gesehen Energieeffizienzverpflichtungssysteme, nach der 
Energieversorger über Effizienzmaßnahmen Energieeinsparungen bei 
ihren Endkunden erzielen müssen. Der nun erzielte Kompromiss sieht 
vor, dass die Einsparungen im Durchschnitt 1,5 Prozent pro Jahr 
betragen sollen, in den einzelnen Jahren aber unterschiedlich hoch 
sein können. Mitgliedsstaaten ist es darüber hinaus möglich, 
Flexibilisierungsmaßnahmen in die Anrechnung des 
Energieeffizienzziels aufzunehmen. "Allerdings geht das unserer 
Meinung nach nicht weit genug, weil die Flexibilisierungsmaßnahmen 
gedeckelt wurden. Hier hat man eine Chance vertan, den 
Mitgliedsstaaten genügend Freiraum bei der Erreichung des 
EU-Effizienzziels zu geben."
   Im Gegensatz zu dem durchwachsenen Ergebnis bei den 
Verpflichtungssystemen begrüßt der VKU die weitere Stärkung der KWK, 
die "in der neuen Richtlinie eine Einspeisepriorität unter Beachtung 
der Netzstabilität erhalten soll", so Reck. "Auch unsere Forderung, 
dass beim Neubau oder bei der Modernisierung von Kraftwerken und 
Industrieanlagen mit einer thermischen Gesamtnennleistung von mehr 
als 20 Megawatt im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse ermittelt 
werden, wurde in den Kompromiss mit aufgenommen." Als einen weiteren 
Erfolg wertet Reck, dass sich die Renovierungspflicht für öffentliche
Gebäude nicht mehr auf öffentliche kommunale Gebäude bezieht: "Mit 
dieser Regelung wären kommunalwirtschaftliche Unternehmen, 
insbesondere Energieversorgungsunternehmen die mit ihren 
Dienstleistungen im Wettbewerb mit privaten Anbietern stehen, 
benachteiligt gewesen."
   Im nächsten Schritt muss der erzielte Kompromiss noch vom 
Energieministerrat und vom Europäischen Parlament verabschiedet 
werden. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten 
voraussichtlich 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht 
umzusetzen. Reck abschließend: "Wir appellieren daher an den 
deutschen Gesetzgeber, die neuen Vorgaben möglichst unbürokratisch 
umzusetzen."
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, 
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 236.000 Beschäftigten 
wurden 2009 Umsatzerlöse von rund 94 Milliarden Euro erwirtschaftet 
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen 
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der 
Strom-, 67,7 Prozent in der Erdgas-, 76,3 Prozent in der 
Trinkwasser-, 58,2 Prozent in der Wärmeversorgung und 12,8 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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