(ots) - Das Bundeskartellamt hat am 30. April 2012 einen 
Bericht über den Zusammenhang von Gas-Konzessionsabgaben bei 
Durchleitungsfällen und Wettbewerbsintensität vorgestellt. Ergebnis: 
Die Erhebung einer höheren Konzessionsabgabe als die 
Sondervertragskonzessionsabgabe führe zu schlechteren 
Wettbewerbsergebnissen. Nach Ansicht des Kartellamts sollen demnach 
viele Stadtwerke den Wettbewerb durch stark überhöhte 
Konzessionsabgaben beschränken und dadurch Wettbewerber behindern. 
Für den Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ist die massive Kritik 
des Kartellamtes nicht nachvollziehbar.
   Nach den Untersuchungen des Bundeskartellamtes wenden rund 80 
Prozent der mehrheitlich in kommunaler Hand befindlichen Unternehmen 
die niedrige Sondervertragskonzessionsabgabe für Durchleitungen an, 
bei den restlichen Unternehmen sind es rund 90 Prozent. "Woraus das 
Bundeskartellamt hier die massive Behinderung durch kommunale 
Unternehmen herleiten will, erschließt sich uns nicht", so 
VKU-Hauptgeschäftsführer Reck. Das Ergebnis des Bundeskartellamtes 
hätte zudem noch einmal danach überprüft werden müssen, ob sich die 
geringeren Wechselquoten nicht auch aus der jeweiligen Größe des 
Netzgebietes erklären lassen. Ohne diese Betrachtung sind die Zahlen 
nach Ansicht des VKU nicht aussagekräftig.
   Das Bundeskartellamt stellt in seinem Bericht weiter fest, dass 
Haushaltskunden kommunalen Unternehmen eine höhere Loyalität 
entgegenbringen, den sogenannten "Stadtwerkefaktor". "Anstatt diesen 
Stadtwerkefaktor als einen Wettbewerbsparameter anzuerkennen, der auf
der Leistung der Stadtwerke, nämlich Vertrauensbildung und 
Verlässlichkeit beruht, verfolgt das Bundeskartellamt weiterhin einen
"Feldzug" gegen kommunale Unternehmen (im Bereich Gas-KA, 
Konzessionsvergabe, Kreislaufwirtschaft, Wasserversorgung), anstatt 
die wirklichen Wettbewerbsprobleme im Energiebereich anzugreifen."
   Erstaunlich sei zudem, so Reck, "dass das Bundeskartellamt trotz 
der selbst erwähnten knappen Ressourcen Zeit für solche 
Untersuchungen findet, zumal das OLG Düsseldorf, nach dessen 
Auffassung diese Frage in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur 
falle." Der VKU hatte bereits im letzten Jahr eine Neuregelung der 
Konzessionsabgabenverordnung gefordert, die für alle Beteiligten 
einfacher, handhabbarer und transparenter ist. Entsprechende 
Vorschläge sind jedoch vom Bundeswirtschaftsministerium nicht 
aufgegriffen worden.
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, 
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 236.000 Beschäftigten 
wurden 2009 Umsatzerlöse von rund 94 Milliarden Euro erwirtschaftet 
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen 
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der 
Strom-, 67,7 Prozent in der Erdgas-, 76,3 Prozent in der 
Trinkwasser-, 58,2 Prozent in der Wärmeversorgung und 12,8 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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