(ots) -
Viele Auto- und Motorradfahrer kennen das: Die Temperaturen
steigen, die Straßen sind trocken und das Fahren macht wieder richtig
Spaß. Viele Fahrzeughalter motten jetzt ihr Winterauto ein und holen
Cabrio oder Motorrad aus der Garage. Und das sind beileibe keine
Einzelfälle: Von den rund 47 Millionen zugelassenen Autos und
Motorrädern in Deutschland sind immerhin 1,8 Millionen nur ein paar
Monate im Jahr unterwegs. Auto- oder Motorradfahren macht Spaß. Das
Fahrzeug an- oder abzumelden ist ein eher lästiger Verwaltungsakt.
Doch wer sein Fahrzeug nur ein paar Monate im Jahr bei gutem Wetter
fährt, will natürlich auch nur für diese Zeit, Geld für Steuern und
Versicherung ausgeben. Mit einem Saisonkennzeichen ist das möglich.
Der Fahrer meldet sein Fahrzeug einmalig für mindestens zwei, maximal
elf Monate bei der Zulassungsstelle an. Bis zur endgültigen Abmeldung
- weil der Fahrer Auto oder Motorrad beispielsweise verkauft - ist
der Zulassungszeitraum dann Jahr für Jahr gültig.
Wer für sein Fahrzeug ein Saisonkennzeichen beantragt und nicht
bereits in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse (SF)-Klasse fährt,
sollte beim Versichern eines bedenken: Nur wenn ein Vertrag
mindestens 180 Tage im Jahr läuft, wird er bei Schadenfreiheit in
eine bessere SF-Klasse eingestuft. Übrigens gilt für alle diejenigen,
die eine Kasko-Versicherung miteingeschlossen haben, dass im
Ruhezeitraum noch Versicherungsschutz besteht. Dies gilt zum Beispiel
dann, wenn in die Garage, wo der Wagen abgestellt ist, eingebrochen
und das Fahrzeug gestohlen wird.
Pressekontakt:
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel.: 09561 96-2080/81/82/83
Fax: 09561 96-3680
presse(at)huk-coburg.de
http://www.huk.de
Leitung: Alois Schnitzer