PresseKat - Richtig versichern bei Bildungsaufenthalten im Ausland - spezieller Auslandskrankenschutz für NAFTA

Richtig versichern bei Bildungsaufenthalten im Ausland - spezieller Auslandskrankenschutz für NAFTA-Länder

ID: 604164

Viele Auslandskrankenversicherungen gelten weltweit - mit Ausnahme der NAFTA-Länder. Das ‘Nordamerikanische Freihandelsabkommen‘ [NAFTA] ist ein ausgedehnter Wirtschaftsverbund zwischen Kanada, den USA und Mexiko und bildet eine Freihandelszone auf dem nordamerikanischen Kontinent.

(firmenpresse) - Nur bestimmte Auslandsversicherungen sind zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Privatreisenden, Geschäftsreisenden, Au-Pairs, Studenten, Sprachschülern, Austauschschülern und Bildungsreisenden in den USA, Mexiko und Kanada. Die Vertragslaufzeit, inklusive Verlängerung, kann zwischen einen Tag und zwölf Monaten betragen. Ist das Reiseziel eines der NAFTA-Länder, sollte beim Versicherer nachgefragt werden, ob auch für diese Länder alle Versicherungsleistungen ihre Gültigkeit haben.

Allgemein gilt: Wird ein Aufenthalt in Ländern absolviert, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist eine Auslandskrankenversicherung zwingend abzuschließen. Behandlungen in diesen Ländern kosten häufig ein Mehrfaches wie in Deutschland. Eine Auslandskrankenversicherung sowie eine Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Pflicht. Eine Haftpflichtversicherung ist im Ausland deshalb auch sinnvoll, weil in Ländern, wie etwa den USA, bei einem Schaden horrende Kosten anfallen können.

Hinweis! Zu beachten ist, dass eine bereits bestehende Auslandskrankenversicherung, die i.d.R. für Urlaubsreisen bis zu 42 Tage gültig ist, nicht mit einer langfristigen Auslandskrankenversicherung kombiniert werden sollte. Bei einem Leistungsfall könnte sich das Versicherungsende der kurzfristigen Auslandskrankenversicherung mit dem Beginn der langfristigen Auslandskrankenversicherung überschneiden. Die Kosten der laufenden Behandlung, die in diesem Fall als Vorerkrankung zu sehen ist, werden dann von der langfristigen Auslandskrankenversicherung nicht übernommen.

Bei langfristigen Aufenthalten im Ausland ist eine monatliche Beitragszahlung der Auslandskrankenversicherung sinnvoll. Außerdem ist bei einer Auslandsversicherung zu prüfen, ob die Versicherungsgesellschaft den Anforderungen der internationalen Insolvenzabsicherung entspricht.

Weitere Informationen und Hinweise zu speziellen Auslandsversicherungen: http://www.bildungsdoc.de/infos/auslandsaufenthalt/auslandsversicherungen




Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

bildungsdoc ist ein Bildungsservice für Eltern, Schüler, Studenten, Azubis und Erwachsene. Sie finden hier einfach und schnell objektive Informationen zu Bildungsthemen, Bildungsangeboten, Bildungsanbietern bzw. Bildungseinrichtungen. Zu allen Bildungsmaßnahmen werden auch passende Finanzierungsmöglichkeiten, inklusive Förderprogramme vorgestellt. Das können u.a. Zuschüsse (Geldgeschenke) und/oder zinsgünstige Darlehen sein. Bildungsinformationen, Bildungsangebote und Bildungsberatung gibt es für: Auslandsaufenthalte, Schule, Studium, Berufsausbildung, Jobsuche und Weiterbildung.



Leseranfragen:

bildungsdoc
AP: Horst Rindfleisch
Theodor-Friedrich-Weg 4
01279 Dresden
E-Mail: info(at)bildungsdoc.de
Internet: http://www.bildungsdoc.de



PresseKontakt / Agentur:

bildungsdoc
AP: Horst Rindfleisch
Theodor-Friedrich-Weg 4
01279 Dresden
E-Mail: info(at)bildungsdoc.de
Internet: http://www.bildungsdoc.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Fast 85 Prozent unbefristete Beschäftigung Pflegeagenturplus: Schwarzarbeit nicht notwendig, polnische Pflegekräfte dürfen legal arbeiten
Bereitgestellt von Benutzer: bildungsmakler
Datum: 27.03.2012 - 10:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 604164
Anzahl Zeichen: 2340

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Horst Rindfleisch

Kategorie:

Bildung & Beruf


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.03.2012

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Richtig versichern bei Bildungsaufenthalten im Ausland - spezieller Auslandskrankenschutz für NAFTA-Länder "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

bildungsdoc (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Gap Year – warum sollte man eine Auszeit nehmen? ...

Auszeit ist Reifezeit und eine Zeit, die sich im weitern Leben auszahlt. Bevor der Ernst des Lebens beginnt, entscheiden sich immer mehr junge Leute für eine Auszeit - egal ob nach dem Schulabschluss, zwischen zwei Studiengängen oder vor dem Berufs ...

Alle Meldungen von bildungsdoc