(ots) - Im Rahmen der Pressekonferenz 
»PraxisLeitlinie konkret«, die im Anschluss an die 
Auftaktpressekonferenz des Schmerz- und Palliativtages in 
Frankfurt/Main stattfand, wurde am Beispiel der Indikation 
Kreuz-/Rückenschmerz und der für die diese Indikation wichtigen 
Muskeltonus-beeinflussenden Wirkstoffe, Methodik und Zielsetzung der 
DGS PraxisLeitlinien Schmerztherapie vorgestellt.
   "Mit den DGS PraxisLeitlinien Schmerztherapie wollen wir die 
Qualität der schmerztherapeutischen Versorgung flächendeckend 
verbessern", erläuterte PD Dr. Michael A. Überall, Vizepräsident der 
Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie (DGS) die Ziele der 
PraxisLeitlinien. "Dabei gilt es, die Stellung der Patienten zu 
stärken sowie formal-inhaltliche und praktisch-rationale Grundlagen 
für eine rechtssichere praktische Versorgung in Praxis, Klinik und 
für Konzepte der strukturierten und integrierten Versorgung zu 
schaffen", führte PD Dr. Michael A. Überall weiter aus. Die DGS 
PraxisLeitlinien werden zunächst auf drei parallelen Ebenen 
Empfehlungen liefern: zu Wirkstoffen und Fertigarzneimitteln (Ebene 
1), zu nichtmedikamentösen Verfahren der täglichen Praxis (Ebene 2) 
sowie zu interventionellen Prozeduren und operativen Verfahren (Ebene
3). Auf einer übergeordneten Stufe (Ebene 4) werden daraus 
schließlich Empfehlungen zum praktischen Vorgehen in der täglichen 
Praxis in Form definierter Behandlungsalgorithmen abgeleitet. 
Sämtliche Empfehlungen der Ebenen 1-3 werden nach fünf Kriterien 
erstellt:
   - der Zulassungssituation des Medikaments oder Verfahrens (Z),
   - der dazu verfügbaren externen Evidenz aus kontrollierten Studien
     (E1),
   - der standardisiert erhobenen klinischen Erfahrung der 
     Therapeuten (interne Evidenz, E2),
   - den Erfahrungen der Patienten mit den Therapiemaßnahmen (E3) 
     sowie
   - den Daten zu Sicherheit und Verträglichkeit (U).
   Jedes einzelne Kriterium wird anhand einer drei- oder 
sechsstufigen Skala von stark positiv (A) bis stark negativ (F) 
bewertet. Auf Grund der großen Bedeutung muskulär verursachter 
Rückenschmerzen wurden als erstes Wirkstoffe, die den Muskeltonus 
beeinflussen, entsprechend der Leitlinien-Kriterien evaluiert. Der 
selektive neuronale Kaliumkanalöffner (SNEPCO) Flupirtin ist ein 
Wirkstoff mit analgetischer und zusätzlich 
Muskeltonus-normalisierender Wirkung. In den DGS PraxisLeitlinien 
erhält Flupirtin für die Indikation Kreuz-/Rückenschmerzen die 
höchstmögliche Bewertung bzgl. externer Evidenz (E1=A), interner 
Evidenz (E2=A) und Patientenerfahrung (E3=A), welche den Wirkstoff - 
in Verbindung mit der für diese Indikation explizit bestehenden 
Zulassung (Z=A) und der auch in Langzeitanwendung guten 
Verträglichkeit (U=A) - als effektive und sichere Therapie für 
Patienten mit muskulär bedingten Schmerzen charakterisiert (Tab.1).
   Tabelle 1
   Bewertung der SNEPCO-Substanz Flupirtin, eines Analgetikums mit 
muskeltonus-beeinflussender Wirkung bzgl. des Einsatzes bei 
Kreuz-/Rückenschmerzen:
Wirkstoff Handelsname                Z  E1  E2  E3  U   Score Rang 
Flupirtin Katadolon®, Trancopal®     A  A   A   A   A   1.0   1
   Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der ebenfalls nach den 
Kriterien der DGS PraxisLeitlinien für die Indikation 
Kreuz-/Rückenschmerz bewerteten anderen Muskeltonus-beeinflussenden 
Wirkstoffe (Myotonolytika, Muskelrelaxanzien, siehe Übersicht unten, 
Tab. 2 und 3) ist Flupirtin damit Mittel der 1. Wahl bei muskulär 
verursachten Schmerzen (da es nicht nur in Deutschland für die 
Indikation Kreuz-/Rückenschmerz zugelassen ist und über eine hohe 
externe Evidenz verfügt, sondern auch, weil umfangreiche Daten zu 
Praxiserfahrungen von Ärzten (sog. interne Evidenz) und zu sog. 
"patient-reported/relevant outcomes" (PRO) vorliegen und die Substanz
im praktischen Alltag durch eine gute Verträglichkeit und - bei 
regelrechter Anwendung - hohe Sicherheit charakterisiert ist).
   Tabelle 2
   Übersicht über die Bewertung der in Deutschland aktuell 
zugelassenen Myotonolytika, Muskelrelaxanzien oder anderer 
Muskeltonus-beeinflussender Medikamente bzgl. ihres Einsatzes bei 
Kreuz-/Rückenschmerzen: 
Wirkstoff        Handelsname (z.B.)     Z  E1  E2  E3  U   Score Rang
Methocarbamol    Ortoton®, DoloVisano®  A  D   C   D   A   2.2   2 
Tetrazepam       Musaril®               B  A   D   D   C   2.4   3 
Tizanidin        Sirdalud®              A  C   D   D   C   2.6   4 
Prinidolmesilat  Myoson® direkt         A  C   D   D   C   2.6   4 
Diazepam         Valium®                B  B   D   D   C   2.6   4 
Tolperison       Viveo®                 B  C   D   D   B   2.6   4 
Orphenadrin      Norflex®               B  D   D   D   B   2.6   4
   Tabelle 3
   Übersicht über die Bewertung weiterer, in Deutschland nicht 
zugelassener (jedoch über Versandapotheken z.T. verfügbarer) 
Muskeltonus-beeinflussender Medikamente bzgl. ihres Einsatzes bei 
Kreuz-/Rückenschmerzen:
Wirkstoff       Handelsname (z.B.)       Z  E1  E2  E3  U  Score Rang
Chlormezanon    (nicht mehr verfügbar!)  -   C   D   D  C  3.6   5 
Carisoprodol    Soma®                    -   D   D   D  C  3.6   5 
Chlorzoxazon    Myospaz®                 -   D   D   D  C  3.6   5 
Cyclobenzaprin  Flexeril®                -   D   D   D  C  3.6   5 
Meprobamat      Miltaunt®                -   D   D   D  C  3.6   5 
Metaxolon       Skalaxin®                -   D   D   D  C  3.6   5
   "Natürlich entbinden auch die DGS PraxisLeitlinien niemanden 
hinsichtlich seiner ärztlichen Verpflichtungen, seiner Sorgfalt und 
Verantwortung bei der Verordnung bestimmter Therapieoptionen", 
erläutert PD Dr. Michael A. Überall, "aber sie geben für den 
praktischen Alltag wichtige Informationen bzgl. der aktuell 
verfügbaren Behandlungsalternativen und stellen somit eine wichtige 
Erleichterung der alltäglichen Arbeit dar". 
   Entscheidende Vorteile der DGS PraxisLeitlinien im Vergleich zu 
anderen Leitlinien liegen in deren Transparenz und Eindeutigkeit, der
Möglichkeit ständiger Aktualisierung und der leicht verständlichen 
Praxis- und Handlungsorientierung. Neben dem für die Kostenübernahme 
wichtigen Zulassungsstatus (Z) und der wissenschaftlichen externen 
Evidenz (E1), fließen auch klinische Erfahrung (sog. interne Evidenz,
E2) und die Einschätzung durch die Patienten (E3) in die Bewertung 
mit ein und erlauben -zusammen mit der Bewertung von Sicherheit und 
Verträglichkeit (U) - auf einen Blick eine klare und eindeutige 
Differenzierung zwischen den verschiedenen Behandlungsalternativen. 
"Medizinische Leitlinien sind aus dem klinischen Alltag nicht mehr 
wegzudenken und beeinflussen das diagnostische und therapeutische 
Handeln zunehmend", betonte Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, 
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie (DGS) in der
Pressekonferenz und forderte alle in der Patientenversorgung aktiv 
Beteiligten auf, "sich über bestehende Leitlinien zu informieren und 
sich konstruktiv und kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen." 
"Leitlinien unterliegen - trotz umfangreicher formaler Vorschriften -
keiner Normierung. Sie sind daher in sehr unterschiedlicher Qualität 
verfügbar, werden häufig den selbstgesetzten Zielen und 
Qualitätsanforderungen nicht gerecht und entsprechen nicht dem 
aktuellen fachlichen Entwicklungsstand oder den nationalen 
Gegebenheiten", erläuterte Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe seine 
Forderung und nannte die jüngst veröffentlichte Nationale 
Versorgungsleitlinie (NVL) Kreuzschmerz als Beispiel. In dieser 
werden bestimmte Wirkstoffe wie Methocarbamol - ohne nennenswerte 
externe Evidenz - objektiv nicht nachvollziehbar als 
Behandlungsoption empfohlen, während andere Wirkstoffe, wie z.B. 
Flupirtin - trotz umfangreicher Evidenz auf allen genannten Ebenen - 
abschlägig beurteilt werden. 
   Dass Flupirtin in der NVL Kreuzschmerz einer Fehlbewertung 
unterliegt, wird mittlerweile auch durch neue Studienergebnisse 
belegt. Mit der neuen SUPREME-Studie liegen Daten einer doppelblind 
randomisierten aktiv- und placebo-kontrollierten Studie bei Patienten
mit Kreuzschmerzen vor, die nicht nur die signifikante Überlegenheit 
von Flupirtin retard gegenüber Plazebo, sondern vor allem auch den 
überlegenen Nutzen im Vergleich zu Tramadol retard belegen. In dieser
kontrollierten dreiarmigen Parallelgruppenstudie wurden insgesamt 326
Patienten mit Kreuzschmerzen mittlerer bis starker Intensität über 
vier Wochen mit Placebo (n=110), retardiertem Flupirtin (Katadolon® S
long, 400 mg 1x täglich, n=109) oder retardiertem Tramadol (T-long®, 
200 mg 1x täglich, n=107) behandelt. Ihr individuelles 
Behandlungsziel (IBZ) erreichten 38% der Patienten unter Placebo, 43%
unter retardiertem Tramadol und 54% unter retardiertem Flupirtin. 
Flurpirtin retard war damit Placebo bezüglich des IBZ signifikant 
überlegen (p=0,022). Tramadol dagegen erreichte die 
Signifikanzschwelle nicht. Auch die bekannten Daten zur guten 
Verträglichkeit von retardiertem Flupirtin konnte die SUPREME-Studie 
durch Placebo-vergleichbare Abbruchraten eindrucksvoll bestätigen. 
"Am Beispiel Flupirtins werden die Unterschiede zwischen den 
bestehenden Leitlinien und der PraxisLeitlinie deutlich", fasst PD 
Dr. Michael A. Überall die Beiträge der Pressekonferenz zusammen und 
zeigte eine weitere Zielstellung der PraxisLeitlinie auf:  "Mit Hilfe
der neuen PraxisLeitlinie als Alternative zu herkömmlichen 
Empfehlungen soll auch die rechtliche Situation der 
Schmerztherapeuten und der Patienten verbessert werden." Die 
Pressekonferenz »PraxisLeitlinie konkret« wurde von der Firma 
AWD.pharma/CT Arzneimittel unterstützt.
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