(ots) - Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen hat das 
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 7. März 2012, mit dem 
das Streikverbot für Beamte bestätigt wurde, ausdrücklich begrüßt. 
"Der dbb hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die im Artikel 33 
Absatz 5 des Grundgesetzes verankerten hergebrachten Grundsätze des 
Berufsbeamtentums maßgeblich sind. Diese Auffassung sehen wir durch 
das Urteil bestätigt. Die bedeutende Rolle des Berufsbeamtentums als 
Garanten für einen funktionierenden Staat wurde durch das Gericht 
abermals deutlich gemacht", so Heesen.
   In dem vom Oberverwaltungsgericht Münster behandelten Fall ging es
um eine beamtete Lehrerin, die an mehreren Warnstreiks teilgenommen 
hatte. Der Dienstherr, das Land NRW, hatte der Lehrerin daraufhin 
durch eine Disziplinarverfügung eine Geldbuße von 1.500 Euro 
auferlegt. Diese wurde aber durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts 
Düsseldorf vom 15. Dezember 2010 (31 K 3904/10.O) aufgehoben. Dagegen
hat der Dienstherr beim Oberverwaltungsgericht Münster mit dem 
vorliegenden Urteil (3d A 317/11.O) nun erfolgreich Berufung 
eingelegt.
   Zur Begründung führte der Vorsitzende des Disziplinarsenats aus, 
dass sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und 
der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, 
auf die sich die Lehrerin berufen hatte, kein Streikverbot für 
deutsche Beamte ableiten lasse. Darüber hinaus habe die EMRK im 
deutschen Recht den Rang eines einfachen Bundesgesetzes, so dass sich
deren Regelungen an dem höherrangigen Grundgesetz messen lassen 
müssten. Die in Artikel 11 der EMRK und in Artikel 9 Absatz 3 
Grundgesetz geregelte Koalitionsfreiheit werde durch die in Artikel 
33 Absatz 5 Grundgesetz verankerten hergebrachten Grundsätze des 
Berufsbeamtentums eingeschränkt. Damit stehe Beamten in der 
Bundesrepublik Deutschland, mit Blick auf deren Treuepflicht 
gegenüber ihrem Dienstherrn und vor dem Hintergrund der Erhaltung der
Funktionsfähigkeit staatlichen Handelns, ein Streikrecht nicht zu. 
Dieses Streikverbot gelte unabhängig davon, welche konkrete Funktion 
der einzelne Beamte ausübe, denn allein der Status als Beamter sei 
entscheidend.
   dbb Chef Peter Heesen sagte: "Das besondere Dienst- und 
Treueverhältnis zwischen Beamten und Dienstherren, mit allen sich 
daraus ergebenden wechselseitigen Rechte und Pflichten, hat sich 
bewährt. Die Bestätigung durch das Gericht ist deshalb sehr zu 
begrüßen. Diese Entscheidung bringt Stabilität und Rechtssicherheit 
für die Beamten, die Dienstherren und unser gesamtes Staatswesen."
Pressekontakt:
dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
Telefon: 030.4081-5510
Fax: 030.4081-5599
Email: zitka(at)dbb.de