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Die Zahl der Mini-Jobber in der Gesamtwirtschaft stieg laut
Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr um
über 137.000 auf 7,27 Millionen Menschen an. In Mitgliedsbetrieben
der BG BAU wurden 2011 rund 700.000 Mini-Jobber beschäftigt. Davon
waren 289.000 im Baugewerbe tätig, die anderen arbeiteten in der
Gebäudereinigung. Wie die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG
BAU) hervorhebt, sind Mini-Jobber gegen die Folgen von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert, wie jeder andere
Arbeitnehmer auch. Wichtig ist jedoch, dass der Arbeitgeber
Mini-Jobber auch der zuständigen Berufsgenossenschaft meldet, eine
Meldung an die Bundesknappschaft reicht nicht aus.
Kommt es bei einem Mini-Jobber, also einem Beschäftigten, dessen
Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 400 Euro nicht überschreitet, zu
einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, hat er Anspruch auf
die gleichen Leistungen durch die Berufsgenossenschaft wie ein
Vollzeitbeschäftigter. Dazu gehören die Heilbehandlung, nach Bedarf
spezialärztliche Behandlungen in einer Unfallklinik, medizinische
Rehabilitation und, falls erforderlich, Maßnahmen zur Umschulung oder
Fortbildung.
Die vollen Leistungen stehen Mini-Jobbern zu, weil die Arbeitgeber
auch für diese Beschäftigten bei der Berufsgenossenschaft
entsprechende Beiträge zu entrichten haben. Das gilt auch für
Arbeitnehmer, die innerhalb eines Kalenderjahres nur 50 Arbeitstage
beschäftigt sind. Meldet ein Arbeitgeber Mini-Jobber der
Berufsgenossenschaft nicht, können Beitragsnachzahlungen und
Bußgelder bis zu 2.500 Euro anfallen. Der Unfallversicherungsschutz
für den Beschäftigten besteht unabhängig von einer Meldung.
Für Menschen, die durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit so
schwer verletzt oder erkrankt sind, dass ein Wiedereinstieg in ihren
Beruf nicht möglich ist, erbringt die BG BAU Leistungen, die den
erneuten Einstieg in das Leben der Gemeinschaft erleichtern sollen.
Das können finanzielle Hilfen bei der Beschaffung eines
Kraftfahrzeuges mit behindertengerechter Zusatzausstattung sein, um
berufliche und private Mobilität weitgehend möglich zu machen. Im
Bedarfsfall sind darüber hinaus Hilfen zum behindertengerechten
Ausbau der Wohnung möglich oder die Bereitstellung
behindertengerechten Wohnraums, inklusive Umzugskosten. Ebenso
erbringt die BG BAU Geldleistungen wie das Verletztengeld und Renten
für Verletzte und Hinterbliebene.
Haben Sie Fragen zur Unfallversicherung für Mini-Jobber? Infos
können angefordert werden bei den Bezirksverwaltungen der BG BAU -
die Anschriften finden Sie im Internet: www.bgbau.de oder unter
E-Mail: Info(at)bgbau.de.
Pressekontakt:
Thomas Lucks
Telefon: 069/4705-824
E-Mail: thomas.lucks(at)bgbau.de
Joachim Förster
Telefon: 030/ 85781-518
E-Mail: joachim.foerster(at)bgbau.de