(ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil 
vom 14. Februar 2012 die Besoldung von Professoren im Land Hessen für
verfassungswidrig erklärt. Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen 
forderte daraufhin in Berlin den Bund und die Länder auf, die 
entsprechenden Besoldungsregelungen zu korrigieren: "Wir brauchen 
dringend die Anhebung der Grundbesoldung für Professorinnen und 
Professoren, zumindest auf das Niveau der C-Besoldung vor der Reform 
2005."
   Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mache deutlich, so 
Heesen, dass die Bezahlstrukturen im öffentlichen Dienst in den 
letzten Jahren erheblich gelitten hätten. "Die verfassungsrechtlichen
Vorgaben für eine amtsangemessene Alimentation werden nicht mehr 
erfüllt. Alimentation heißt nämlich nicht Bezahlung nach 
Gutsherrenart, sondern bedeutet, dass Inhaber öffentlicher Ämter nach
Verantwortung und Leistung zu bezahlen sind. Die Entscheidung von 
Karlsruhe ist eine Klatsche für die 2005 vorgenommene Reform der 
Hochschulbesoldung, die eigentlich zum Ziel hatte, den 
Hochschulbereich für qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs 
attraktiver zu machen. Das Gegenteil ist passiert."
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