(ots) - Die Bundesrepublik Deutschland muss sich nach 
Informationen des ADAC wegen Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte
in zahlreichen Umweltzonen auf einen Rechtsstreit mit der 
Europäischen Union einstellen. Sollte es zu einem Urteil des 
Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen Deutschland kommen, drohen 
vielen Städten empfindliche Strafzahlungen. Im Gespräch sind nach 
Informationen des Clubs Strafen von ca. 100 000 Euro pro 
Überschreitungstag. "Das schlägt dem Fass den Boden aus", sagt ADAC 
Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker. "In fast 60 deutschen 
Städten wurden in den vergangenen Jahren Umweltzonen errichtet. Diese
haben den Kommunen lediglich einen monströsen Verwaltungsaufwand 
beschert und vielen Autofahrern existenzielle Nachteile gebracht. 
Ansonsten haben sie praktisch nichts bewirkt." Der ADAC hatte bereits
lange vor der Einführung der ersten Umweltzonen davor gewarnt, dass 
die damit ergriffenen Maßnahmen weitgehend wirkungslos bleiben 
würden. Zumal Pkw nur einen Anteil von neun Prozent an der 
Feinstaubbelastung haben. Laut EU-Luftreinhalterichtlinie dürfen die 
Feinstaub-Grenzwerte nur an 35 Tagen pro Jahr überschritten werden.
   Mittlerweile haben Untersuchungen der Feinstaubwerte gezeigt, dass
der von den Umweltzonen-Befürwortern erhoffte Effekt nicht 
eingetreten ist. Somit ist klar, dass räumlich begrenzte Fahrverbote 
ungeeignet sind, um Luftverbesserungen herbeizuführen. Gleichzeitig 
stellen Umweltzonen einen massiven und auch unsozialen Eingriff in 
die Mobilität unzähliger Autobesitzer dar. Betroffen sind nämlich 
insbesondere Bevölkerungsschichten mit niedrigem Einkommen, die sich 
meist kein neues Auto oder eine Filter-Nachrüstung leisten können.
   "Sollte die Bundesrepublik zu Geldstrafen verurteilt werden, 
müssten die deutschen Steuerzahler erneut für die verfehlte 
Umweltpolitik gerade stehen", so ADAC Vizepräsident Becker. "Die 
Bundesregierung muss einsehen, dass die Umweltzonen der falsche Weg 
zur Feinstaubreduzierung sind." Keineswegs, so der Club, dürften als 
Folge einer Verurteilung die Einfahrbestimmungen in den Umweltzonen 
weiter verschärft werden. "Wenn schon die Verbannung der vielen alten
Diesel-Stinker keine spürbare Besserung gebracht hat, wie soll dies 
dann mit dem immer kleiner werdenden Rest von Pkw gelingen, die 
künftig von den Umweltzonen ausgeschlossen sein werden?", fragt 
Becker.
   Anstatt auf dem weiteren Ausbau von Umweltzonen zu beharren, 
sollten gezielt alternative Antriebe gefördert, schadstoffarme 
Motoren entwickelt, der Öffentliche Personennahverkehr ausgebaut und 
Grüne Wellen und andere intelligente Verkehrsleitsysteme eingerichtet
werden.
   Hinweis für die Redakion: Zu diesem Text bietet der ADAC unter 
www.presse.adac.de eine Grafik an.
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