(ots) -
Sperrfrist: 05.12.2011 00:01
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"Hafer-Beta-Glucan verringert nachweislich den Cholesteringehalt
im Blut" - diese Aussage wurde von der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf Basis wissenschaftlicher Studien
bestätigt und darf jetzt gemäß EU-Verordnung verwendet werden. An die
Nutzung sind feste Bedingungen geknüpft: Das mit dieser Angabe
ausgelobte Lebensmittel muss pro Verzehrportion mindestens ein Gramm
des Ballaststoffs Beta-Glucan enthalten und das Beta-Glucan muss aus
Hafergetreide stammen. Der Lebensmittelhersteller muss kennzeichnen,
dass ein hoher Cholesterinwert zu den Risikofaktoren für die koronare
Herzerkrankung gehört und dass sich die cholesterinsenkende Wirkung
bei einer täglichen Aufnahme von drei Gramm Hafer-Beta-Glucan
einstellt. Viele bekannte Erzeugnisse aus Hafer sind Vollkornprodukte
und enthalten Beta-Glucan. Bereits mit einem Frühstück aus drei bis
vier Esslöffeln Haferflocken mit Milch und Obst und einer
Zwischenmahlzeit mit Joghurt, in den zwei Esslöffel Haferkleie
eingerührt werden, sind drei Gramm Hafer-Beta-Glucan erreicht.
Kontakt:
Richeza Reisinger, Tel. 030-88923689-0, info(at)alleskoerner.de,
Hafer Die Alleskörner, c/o Getreidenährmittelverband e.V., Postfach
120662, 10596 Berlin