PresseKat - Zeitungsverleger: Entwurf für novellierte Pressefusionskontrolle reicht nicht aus

Zeitungsverleger: Entwurf für novellierte Pressefusionskontrolle reicht nicht aus

ID: 516534

(ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
begrüßt im Grundsatz die von der Bundesregierung geplante
Novellierung der Pressefusionskontrolle. Es ist gut, dass das Thema
Eingang in die anstehende Änderung des Wettbewerbsrechts gefunden
hat, sagte ein Sprecher des BDZV. Allerdings sei es nicht
zielführend, dass nur einer der Eckpunkte aus dem Katalog, den BDZV
und der Verband der Lokalzeitungen der Bundesregierung vor einem
Monat übermittelt hätten, aufgenommen worden sei. Zentrale Anliegen
der Zeitungsverlage seien überhaupt nicht berücksichtigt worden. Die
Verleger erwarteten, dass in den anstehenden Anhörungen und
Beratungen zu dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums alle
notwendigen Voraussetzungen für eine Anpassung der
Pressefusionskontrolle geschaffen würden. Ziel sei der Erhalt der
Pressevielfalt in einem Markt, der sich durch die digitale
Mediennutzung und - damit verbunden - viele neue Wettbewerber stark
gewandelt habe.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die für Presseunternehmen
geltende Aufgreifschwelle von Faktor 20 auf den Faktor acht reduziert
wird (das heißt: acht Mal strengere Umsatzregeln als in anderen
Branchen). Damit würden Verlage mit einem gemeinsamen Umsatz von bis
zu 62,5 Millionen Euro künftig keiner Kontrolle durch das Kartellamt
unterliegen. Derzeit liegt die Grenze bei 25 Millionen Euro. Nach den
Vorstellungen der Zeitungsverleger müssen folgende weiteren Punkte in
einer novellierten Pressefusionskontrolle verankert werden:

- Thema "Sanierungsfusion": Für den Erhalt der Wettbewerbsstruktur
ist es nicht zielführend, wenn für den Nachweis einer notwendigen
Sanierung der bevorstehende Marktaustritt eines Verlages abgewartet
werden muss. Der Sanierungsfall muss dann angenommen werden, wenn
nachweislich auf Dauer negative Betriebsergebnisse zu erwarten sind.





- Thema "potenzieller Wettbewerb": Für die Annahme eines
potenziellen Wettbewerbs zwischen Nachbarverlagen genügt nach Ansicht
der Zeitungsverleger nicht die rein theoretische Möglichkeit, dass es
zwischen den Beteiligten zu einem Wettbewerb kommen würde. Vielmehr
müssten konkrete Tatsachen eine entsprechende Annahme stützen.

- Die für alle anderen Branchen bereits geltende
Bagatellanschlussklausel (Umsatzerlös eines beteiligten Unternehmens)
sollte auch für Presseunternehmen eingeführt werden. Hier sollte
ebenfalls der Faktor acht (acht Mal strengere Umsatzregeln) gelten.
Damit läge die Schwelle bei 1,25 Millionen Euro.

- Ausgenommen von den Kontrollvorschriften sollten solche
Pressemärkte sein, auf denen weniger als 1,9 Millionen Euro umgesetzt
werden (Bagatellmarkt). Bisher liegt diese Grenze bei 750.000 Euro.

- Bei der Berechnung der Schwellenwerte soll der
Multiplikationsfaktor acht ausschließlich auf die Anzeigen- und
Vertriebserlöse von Zeitungen und Zeitschriften angewandt werden.
Umsätze aus anderen Bereichen wie Akzidenzdruck, Briefzustelldienste
oder Anzeigenblätter sollten bei der Pressefusionskontrolle nicht
berücksichtigt bleiben.



Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann(at)bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay(at)bdzv.de


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Deutliche Mehrheit wettet auf Peer Steinbrück als SPD-Kanzlerkandidat! Das Erste, Donnerstag, 10. November 2011, 5.30 - 9.00 Uhr
Gäste im ARD-Morgenmagazin
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.11.2011 - 14:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 516534
Anzahl Zeichen: 3597

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Bundesregierung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Zeitungsverleger: Entwurf für novellierte Pressefusionskontrolle reicht nicht aus"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger