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Betriebsprüfung: Vorbereitung erspart Stress

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Unternehmer, aber auch ihre Steuerberater, versetzt der Gedanke an eine Betriebsprüfung oft in Unruhe. Mit einer guten Vorbereitung erweisen sich ihre Befürchtungen meist als unbegründet, wie der Hamburger Steuerberater und Privatdozent Günter Zielinski aus seiner langjährigen Berufspraxis weiß. Verhaltensweisen, die ihnen das Leben mit Prüfung und Prüfer erleichtern können, schildert er im Folgenden.

(firmenpresse) - Lässt sich ein Unternehmer von einer Betriebsprüfung überraschen, handelt es sich meist um ein Versäumnis seinerseits. Die zeit- und nervenraubende Prüfung wird nicht aus heiterem Himmel vorgenommen, sondern kündigt sich indirekt über einige Jahre an. Das Finanzamt überprüft zusammenhängende Zeiträume von drei Jahren, in denen Steuerbescheide unter dem Vorbehalt einer Nachprüfung erlassen wurden. Ob eine Betriebsprüfung bevorsteht, kann der Unternehmer also aus seinen Steuerbescheiden ablesen. Außerdem wird die Betriebsprüfung mit einer Zeitspanne von circa einem Monat angekündigt.

Kommt die Prüfung zum unpassenden Zeitpunkt oder bestehen ernsthafte Vorbehalte gegen die Person des Betriebsprüfers, sollte nicht sofort ein Einspruch erfolgen. Im Interesse sachlicher Kommunikation ist es ratsam, zunächst ein direktes Gespräch mit dem Verantwortlichen bei der Finanzbehörde anzustreben. Unmittelbar mit Einsprüchen auf die Prüfungsanordnung zu reagieren, kann in dieser Phase unnötige Widerstände oder Verdächtigungen beim Fiskus provozieren.

Die Befürchtung einer lang andauernden Betriebsführung ist für die meisten Unternehmen unbegründet. Betriebsprüfer haben ein festes Zeitlimit für ihre Arbeit. Dieses richtet sich nach der Größe und dem Umsatz des zu prüfenden Unternehmens.

Damit der Prüfer sich erst gar nicht an Mitarbeiter wendet, denen steuerrechtliche Bestimmungen fremd sind, sollten Unternehmen ohne fest angestellte Steuerexperten ihren Steuerberater als alleinigen Ansprechpartner benennen. Das ist zwar nicht günstig, stellt aber sicher, dass mit dem Betriebsprüfer auf einer Augenhöhe kommuniziert wird.

Der Ablauf der Prüfung kann mit konsequenter und sachlicher Kommunikation beeinflusst werden. Wird frühzeitig ein Einspruch gegen übertrieben strenge Feststellungen des Prüfers angekündigt, zeigt dieser sich häufig kompromissbereit, um sein Zeitlimit einhalten zu können.




Gegenüber dem Prüfer sollte ein höflicher Tonfall an den Tag gelegt werden. Dennoch ist er die falsche Adresse für Small Talk. Bemerkungen, die steuerliche Relevanz haben könnten, finden sich sonst möglicherweise als Prüfvermerk wieder. Kommt es zum Konflikt, ist sachlich Stellung zu beziehen, ohne die Kommunikation emotional eskalieren zu lassen. Letztlich ist der Betriebsprüfer auch nur ein Mensch, der seine Arbeit ausübt.

Ein sehr entscheidender Teil der Betriebsprüfung ist die abschließende Schlussbesprechung. Hier werden alle Prüfungsfeststellungen von dem Betriebsprüfer vorgetragen, diskutiert und eine steuerrechtliche Würdigung vorgenommen. In vielen Fällen wird auch eine sogenannte tatsächliche Verständigung erzielt - ein Kompromiss, der unnötige Einspruchsverfahren vermeidet. Bei dieser Verhandlung sind Kompetenz im Steuerrecht und psychologisches Fingerspitzengefühl gefragt.

Eine Betriebsprüfung gehört zu den unangenehmeren Umständen des Geschäftslebens. Mit guter Vorbereitung und einer sachlichen Herangehensweise geht auch sie vorüber. Hierfür bietet der Hamburger Steuerberater Günter Zielinski gerne seine volle Unterstützung an.

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Datum: 14.09.2011 - 11:02 Uhr
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