PresseKat - Schadensersatzansprüche gegen KSK International?

Schadensersatzansprüche gegen KSK International?

ID: 47916

Zahlreiche Anleger durch unseriöse Darlehen geschädigt

(firmenpresse) - Unseriöse Darlehen der KSK International

Offenbar Hunderten von Anlegern hat das Unternehmen KSK International mit Sitz in Amberg unseriöse Kapitalanlagen vermittelt. KSK International versprach Anlegern die Auszahlung eines hohen Darlehens, wenn sie nur zunächst 20 % der Darlehenssumme zzgl. Gebühren als sog. Sicherheitsleistung einbringen würden. Zahlte der Anleger bspw. 10.000 EUR zzgl. Gebühren ein, sollte er - so jedenfalls die verheißungsvollen Versprechungen - nach 6 Monaten ein Darlehen in Höhe von rd. 50.000 EUR erhalten. Als Darlehensgeber sollten schillernd und meist seriös klingende ausländische Unternehmen wie bspw. die "First World Credit and Investment Corp." (kurz: FWC) mit Sitz in Oregon, USA, fungieren. Viele Anleger, die die vereinbarte Sicherheitsleistung überwiesen, haben freilich bis heute kein Darlehen erhalten. Die Einlage scheint verloren; die scheinbar reizvolle Anlage ein klassischer Fall von Kapitalanlagebetrug zu sein.

Versteckspiel mittels ausländischer Gesellschaften

Gemeinsam ist solchen Fällen von Kapitalanlagebetrug häufig, dass sich die Initiatoren hinter ausländischen Gesellschaften “verstecken”. Auch im Fall der KSK International deuten Anzeichen darauf hin, dass Scheingesellschaften für die unseriösen Zwecke von KSK International eingesetzt wurden: So war die von KSK angepriesene Darlehensgeberin First World Credit and Investment Corp. eine Gesellschaft US-amerikanischen Rechts. Im Februar 2008 wurde sie aufgelöst. Die einzigen Ämter dieser Gesellschaft hatte ein Mann namens Stephan Petersen in Personalunion besetzt. Petersen war als "President" sowie als "Secretary", im weitesten Sinne vergleichbar einem Geschäftsführer einer deutschen Kapitalgesellschaft, für die FWC tätig gewesen. Gleichfalls im Februar aufgelöst wurde übrigens das Unternehmen „United American Capital Fund, Inc.“ mit gleichem Geschäftssitz wie die FWC. Auch dieser Gesellschaft stand Petersen als President und Secretary vor. Dass Petersen die Errichtung amerikanischer Gesellschaften offenbar reizt, zeigt sein neuestes Betätigungsfeld: der Vertrieb von Anlagen über eine Gesellschaft namens "Equity Trade Service, LLC" mit Sitz im US-Bundesstaat Colorado. Über die Equity Trade Service, LLC bot Petersen unter Zuhilfenahme haarsträubender Vertragsunterlagen Kunden Anlagen mit einer monatlichen(!) Verzinsung von 2 bis 5 % an.





Die Staatsanwaltschaft ermittelt

Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit längerer Zeit gegen die Verantwortlichen der KSK International. Bislang dürfte nur eines sicher sein: viele Anleger werden ihr Geld nicht oder jedenfalls nicht in voller Höhe wiedersehen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte dem Spuk rund um KSK International offiziell bereits im Jahr 2005 ein Ende bereitet und die Rückabwicklung der unzulässigen Geschäfte angeordnet.

Schadensersatzansprüche wahrscheinlich

Anleger, die durch die KSK International oder Herrn Stephan Petersen geschädigt wurden, sollten rechtliche Schritte prüfen lassen. Die aufgezeigten Umstände deuten darauf hin, dass sie Anspruch auf Schadensersatz geltend machen können. Zumindest einen Teil Ihrer Einlagen könnten sie so zurückgewinnen. Zügiges Handeln ist allerdings anzuraten, da die vermutlich noch zur Verfügung stehenden Gelder begrenzt sein dürften. Wie meist in Fällen von Kapitalanlagebetrug droht auch im Fall der KSK International ein Wettlauf der Anleger um ihre Ansprüche. Langes Zuwarten dürfte daher die Erfolgschancen jedes einzelnen Anlegers reduzieren.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Winheller Rechtsanwälte mit Sitz in Frankfurt am Main und Karlsruhe ist eine auf deutsches und US-amerikanisches Kapitalanlagerrecht spezialisierte Kanzlei. Umfassende Beratungsleistungen bietet die Kanzlei daneben auf den Gebieten des internationalen Wirtschaftsrechts, des Medienrechts und des Rechts der Nonprofit-Organisationen und Stiftungen.

Die Kanzlei kooperiert mit Schiffrin Barroway Topaz & Kessler, LLP, Philadelphia (USA), einer der führenden US-Kanzleien für Wertpapier-Sammelklagen. Gemeinsam mit ihrer Partnerkanzlei beraten Winheller Rechtsanwälte institutionelle Investoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz über die Möglichkeiten, die sich ihnen durch die Teilnahme an US-Wertpapier-Sammelklagen bieten.



Leseranfragen:

Winheller Rechtsanwälte
Bettinastr. 30, 60325 Frankfurt am Main
Geigersbergstr. 37, 76227 Karlsruhe
Tel.: 069 – 974 61 228, Fax.: 069 – 974 61 150
E-Mail: info(at)winheller.com, Internet: www.winheller.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Börse: Sekt oder Selters? DCM bietet ersten Indien-Immobilienfonds an
Bereitgestellt von Benutzer: marketinggott
Datum: 28.04.2008 - 23:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 47916
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Irina Mantaj
Stadt:

Frankfurt am Main


Telefon: (069) 974 61 228

Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 447 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schadensersatzansprüche gegen KSK International?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Winheller Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Winheller Rechtsanwälte