Weser-Kurier: Zum Urteil gegen Gäfgen
(ots) - Es gibt in der Justiz eines Rechtsstaats immer
wieder Urteile, die selbst für rechtskundige Bürger nur schwer
nachvollziehbar sind. Aber die Menschenrechte (und die Rechte, die
sich aus deren Verletzung ergeben) gelten auch für diejenigen, die
die gesetzlichen Regeln missachten und das schwerste Verbrechen
begehen, das sich denken lässt. Das mag lapidar klingen, ist aber
eines der Prinzipien, das den Rechtsstaat von anderen Ordnungen
unterscheidet. Der Preis, den wir für die Einhaltung dieses Prinzips
zahlen, kann manchmal sehr hoch sein. So hoch, dass es weh tut.
Pressekontakt:
Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion(at)Weser-Kurier.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.08.2011 - 19:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 456592
Anzahl Zeichen: 806
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
0 mal aufgerufen.
"Aus Seehofers Sicht macht es durchaus Sinn, auf
die populistische Karte zu setzen. Aber es ist erschreckend, wenn der
Ministerpräsident eines großen Bundeslandes dafür ausgerechnet solch
ein sensibles Thema wählt. Seine platten Vereinfach ...
Die Anwälte der Kundus-Hinterbliebenen haben einen
Fonds zur Finanzierung der Klagen gegen die Bundesregierung
eingerichtet. Wie der Bremer Rechtsanwalt Karim Popal dem Bremer
Weser-Kurier (Sonntagsausgabe) sagte, sollen damit die Kostenrisiken
...
Ein Grenzfall der Demokratie
von Joerg Helge Wagner Es ist ein bislang einmaliger Vorgang in
dieser Republik: Über den Fortgang eines verkehrspolitischen
Großprojekts soll in einem Schlichtungsverfahren entschieden werden -
wie bei einer Tari ...