(ots) -
Kann jemand zur Kasse gebeten werden, weil er an einen Notfall
glaubt und die Feuerwehr alarmiert? Nein, urteilte das Landgericht
Berlin (26.01.2011, 49 S 106/10). Nach Auffassung der Richter haftet
der Meldende nur, wie die HUK-COBURG-Haftpflichtversicherung
mitteilt, wenn die Feuerwehr bewusst falsch informiert wurde. Davon
könne in diesem Fall aber keine Rede sein.
Die Beklagte hatte ihre Nachbarin angerufen, und als diese abnahm
nur ein Stöhnen und Wimmern gehört. Weil sie sich Sorgen machte,
versuchte sie nach einer Weile erneut, die Nachbarin telefonisch zu
erreichen. Vergeblich. Nun vermutete die Beklagte einen Notfall und
verständigte die Feuerwehr. Nach mehrfachem, erfolglosem Klingeln
brach die Feuerwehr die Wohnungstür auf. Doch statt des vermuteten
Notfalls fand sie nur eine leere Wohnung vor. Der Vermieter der
vermeintlich in Not geratenen Nachbarin, weigerte sich später die
zerstörte Tür auf seine Kosten auswechseln zu lassen. Er verlangte,
dass die besorgte Anruferin die neue Tür bezahlen solle. Schließlich
habe sie den Fehlalarm verursacht.
Die Richter sahen das anders: Als die Beklagte die Feuerwehr
informierte, konnte sie davon ausgehen, dass sich die Nachbarin in
Not befand, zudem hätten die Feuerwehrleute in eigener Verantwortung
entschieden, die Tür aufzubrechen.
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