(ots) - Eigentlich klingt das ganz vernünftig: 
Beratungsprotokolle müssen erstellt werden, wenn ein Bankkunde eine 
Anlageberatung für Finanzinstrumente (Wertpapiere und Derivate) 
wünscht - und das Kreditinstitut eine konkrete Anlageempfehlung 
ausspricht. Diese gut gemeinte Verschreibung hat aber auch 
unerwünschte Nebenwirkungen: So mancher Bankberater gibt 
vorsichtshalber keine Aktientipps mehr ab, um sich die zeitraubende 
Dokumentation der Anlageberatung zu ersparen. Stattdessen richtet er 
den Blick des Kunden nur noch auf klassische Bankprodukte wie 
beispielsweise Spar- und Termineinlagen. Die Verbraucher sollten 
selbst darüber entscheiden können, ob sie eine solche 
Beratungsdokumentation explizit wünschen oder nicht. Aktuell begeht 
eine Bank einen Gesetzesverstoß, wenn ein langjähriger Kunde das 
Kreditinstitut nach der x-ten Beratung binnen eines halben Jahres 
genervt auffordert, endlich auf die ewig gleichen indiskreten Fragen 
zu Bildung und Vermögenssituation zu verzichten. Es macht keinen 
Sinn, dass ein Bank- im Gegensatz zu einem Versicherungskunden nicht 
schriftlich erklären kann, dass er auf eine Dokumentation des 
Beratungsgespräches verzichtet.
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