(ots) - Die kommunalen Spitzenverbände und der Verband 
kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßen das heutige Votum des 
Bundesrates zur Novelle des Abfallrechts, die Verantwortung der 
Kommunen für die Hausmüllentsorgung nicht zu schwächen. "Der 
Bundestag sollte dem Bundesrat folgen, die Pläne der Bundesregierung 
zur Reform des Abfallrechts korrigieren und die kommunale 
Verantwortung für die Hausmüllentsorgung sicherstellen. Wird im 
Abfallrecht die Möglichkeit geschaffen, dass sich private Unternehmen
die lukrativsten Geschäfte herauspicken können, sind drastische 
Gebührenerhöhungen für die privaten Haushalte die Folge." Das 
betonten heute die Präsidenten des Deutschen Städtetages, des 
Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und 
Gemeindebundes, Oberbürgermeister Christian Ude (München), Landrat 
Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz), Bürgermeister Roland Schäfer 
(Bergkamen) sowie der Präsident des VKU, Oberbürgermeister Stephan 
Weil (Hannover).
   Bei ihrer Forderung gehe es den Kommunen nicht um Einnahmen 
zugunsten der kommunalen Haushalte. Jeder Euro, den eine Kommune mit 
werthaltigem Haushaltsabfall wie Altpapier verdient, komme aufgrund 
gebührenrechtlicher Vorgaben den Gebührenzahlern zugute: "Die Bürger,
die Wertstoffe getrennt sammeln und bereitstellen, erwarten zu Recht,
dass sie in den Genuss der damit erzielten Gewinne kommen. Durch die 
Zulassung gewerblicher Sammlungen würden hingegen 
abfallwirtschaftliche Gewinne privatisiert und zugleich 
Verlustgeschäfte kommunalisiert."
   Die Kommunen und ihre Unternehmen wenden sich entschieden gegen 
die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit privater Unternehmen, 
sogenannte gewerbliche Sammlungen durchzuführen, also die im Hausmüll
enthaltenen Wertstoffe abzuschöpfen. Die Verbände stützen ihre Kritik
auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 
2009 (Az: 7 C 16.08). Im Streit um die Zulässigkeit einer 
kommerziellen Altpapiersammlung hatte das Gericht höchstinstanzlich 
die Entsorgungsverantwortung für den Hausmüll einschließlich der 
darin enthaltenen Wertstoffe den Kommunen zugewiesen. Der 
Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, diese Rechtslage 
grundlegend zu ändern. Dadurch sehen die Kommunen ihre 
Entsorgungshoheit und ihren Zugriff auf Wertstoffe wie Altpapier in 
Gefahr. "Der vorliegende Gesetzentwurf erlaubt Privatunternehmen das 
Rosinenpicken und degradiert die Kommunen zu Lückenbüßern für 
kostenträchtige Entsorgungsaufgaben", erklärten die Präsidenten der 
kommunalen Spitzenverbände und des VKU.
   Die Kommunen begrüßen die Festlegung ehrgeiziger Recyclingquoten 
für Wertstoffe, lehnen aber bundesrechtliche Vorgaben zur 
Ausgestaltung ihrer Sammelsysteme ab. Auch der europäische 
Gesetzgeber hat auf Vorgaben zur Ausgestaltung der Sammelsysteme in 
der Abfallrahmenrichtlinie verzichtet. Mittel und Wege zu bestimmen, 
die über Quoten festgelegten Ziele zu erreichen, müssten auch 
weiterhin den Kommunen unter Berücksichtigung der lokalen Bedürfnisse
überlassen bleiben. Die Bezeichnung des Systems als "Wertstofftonne" 
im Gesetz greife daher zu kurz.
   Auch EU-rechtlich ist eine Stärkung der kommunalen Verantwortung 
zulässig: "Der Lissabon-Vertrag lässt es ohne Weiteres zu, die 
Hausmüllentsorgung umfassend den Kommunen zuzuweisen. Indem sich die 
Bundesregierung auf vermeintliche europarechtliche Pflichten beruft, 
versucht sie sich der ordnungspolitischen Diskussion um die kommunale
Zuständigkeit für die Hausmüllentsorgung zu entziehen", so die 
Präsidenten.
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.400 
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, 
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 240.000 Beschäftigten 
wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 92 Milliarden Euro erwirtschaftet 
und etwa 8,8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der 
Strom-, 51,4 Prozent in der Erdgas-, 77,5 Prozent in der 
Trinkwasser-, 53,6 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,8 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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