Höhe der Abschleppgebühren legitim
LG Traunstein – Berufung einer Klage auf Rückzahlung von Versetzungsgebühren abgelehnt
(firmenpresse) - Das Landgericht Traunstein hat in einem Verfahren die Berufung einer Klägerin abgelehnt. Im
Verfahren ging es unter anderem um die Höhe der Versetzungsgebühren. Die Klägerin hatte
auf Rückzahlung angeblich überhöhter Gebühren geklagt und beim AG Rosenheim bereits
verloren. Eine Berufung der Klägerin vor dem Landgericht Traunstein war erfolglos, da die
Höhe der Kosten legitim sind und eine Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe.
Somit folgt auch dieses Landgericht der Auffassung des BGH.
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Datum: 26.05.2011 - 09:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Herr Gehrke
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Freigabedatum: 26.05.2011
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