(ots) - 
   Sperrfrist: 11.05.2011 09:00
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   Am 11. Mai, 9:00 Uhr, wird das Ministerkomitee des Europarats 
anlässlich seiner Sitzung in Istanbul die neue "Konvention über die 
Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche 
Gewalt" zur Zeichnung auflegen. Die Bundesregierung, die am 
Entstehungsprozess der Konvention maßgeblich mitgewirkt hat, hat 
angekündigt, das Abkommen gemeinsam mit einer Reihe weiterer Staaten 
zu unterzeichnen.
   "Mit der Konvention entsteht auf europäischer Ebene zum ersten Mal
ein Menschenrechtsvertrag, der die Staaten zu umfassenden und 
koordinierten Maßnahmen in der Prävention, bei Schutz- und 
Unterstützungsangeboten sowie im Straf-, Zivil- und Ausländerrecht 
verpflichtet. Die rasche Zeichnung durch Deutschland untermauert die 
Bedeutung, die Deutschland dem Schutz von Frauen vor Gewalt sowohl im
Frieden als auch in bewaffneten Konflikten beimisst", erklärte Beate 
Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
   "Mit der Zeichnung der Konvention hat Deutschland seine Aufgaben 
jedoch noch nicht erledigt", so Petra Follmar-Otto, Leiterin der 
Abteilung Menschenrechtspolitik Deutschland und Europa. "Die neue 
Konvention erkennt an, dass geschlechtspezifische Gewalt gegen Frauen
eine Menschenrechtsverletzung ist. Die seit Jahren aufgeschobene 
Diskussion um die bundesweit flächendeckende Gewährleistung von 
Schutz- und Unterstützungseinrichtungen für alle von Gewalt 
betroffenen Frauen gehört nun ganz oben auf die politische 
Tagesordnung." Dabei müssten die Angebote auch die besondere 
Situation von Frauen mit Behinderungen, Migrantinnen, Flüchtlingen, 
Frauen ohne Papiere, Mädchen, älteren Frauen, lesbischen Frauen, 
Transgender und Intersexuellen berücksichtigen.
   Das Deutsche Institut für Menschenrechte wirkte im Jahr 2010 als 
Vertreter der Europäischen Gruppe der Nationalen 
Menschenrechtsinstitutionen an der Aushandlung der Konvention mit. 
Das Institut hat wesentlich dazu beigetragen, dass ein wirksamer 
Überwachungsmechanismus in der Konvention verankert werden konnte. 
Der GREVIO-Ausschuss (Group of experts on action against violence 
against women and domestic violence) wird regelmäßig die Umsetzung 
der Konvention in den Staaten überprüfen und kann in Situationen 
schwerer oder systematischer Gewalt gegen Frauen auch 
Eiluntersuchungen vor Ort vornehmen.
   Pressemitteilung des Europarates: http://ots.de/cPn33
   Konvention über die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen 
Frauen und häusliche Gewalt: http://ots.de/n25Yn
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Tel.: 030 25 93 59 - 14 , Mobil: 0160 96 65 00 83 
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de