PresseKat - Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Lohngleichheit für Leiharbeiter:

Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Lohngleichheit für Leiharbeiter:

ID: 357514

(ots) - Die »christlichen« Leiharbeitergewerkschaften
sind das Gegenstück zur Lokführergewerkschaft. Beide gefährden, wenn
sie Erfolg haben, das System der Tarifeinheit: die einen, indem sie
eine Gruppe bevorzugen, die anderen, in dem sie niedrigere Löhne
aushandelten. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat nach Recht und
Gesetz entschieden. In dem Fall gaben die Richter der Tarifeinheit
und damit der Gleichheit den Vorrang vor der Freiheit. Das Urteil
war, da das gleiche Gericht in der Vergangenheit schon anders
entschieden hat, nicht von Anfang an vorhersehbar. Das Wort
»christlich« steht in Anführungszeichen. Denn »christlich« wird hier
zu Unrecht mit »billig« gleichgesetzt. Herz-Jesu-Sozialisten alter
Schule drehen sich noch im Grabe um. Einziges Argument dieser
»Gewerkschaften«: Die niedrigeren Löhne schaffen Jobs für Personen,
die sonst arbeitslos wären. Nun aber droht denjenigen, die weniger
Geld in der Lohntüte hatten, zudem der Verlust des Arbeitsplatzes.
Denn die Nachforderungen der Beschäftigten und Sozialversicherer
bedeuten für einige kleine Personalserviceagenturen wohl bald das
Aus.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  WAZ: Bochumer Betriebsrat: Trotz Bahnstreik mobil bleiben: Fahrgemeinschaft im Mietwagen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.02.2011 - 21:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 357514
Anzahl Zeichen: 1377

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bielefeld



Kategorie:

Gewerkschaften



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Lohngleichheit für Leiharbeiter:"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Westfalen-Blatt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Westfalen-Blatt