(ots) - Der Bundesverband Musikindustrie e. V. (BVMI)
begrüßt die zwölf Thesen von Kulturstaatsminister Bernd Neumann und
ruft zu einer konsequenten Diskussion über die Grundlagen von Kultur
und Wissen im digitalen Kontext auf. Prof. Dieter Gorny rief heute in
der Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages dazu auf, die
Diskussion über das Urheberrecht auf der Basis der Thesen des
Kulturstaatsministers nicht nur reflexhaft zu führen. Neumann hatte
darin am vergangenen Freitag ein klares Bekenntnis zum Schutz des
geistigen Eigentums in der digitalen Welt abgegeben.
Wie in der physischen darf auch in der digitalen Welt der Wert
individueller geistiger Leistungen nicht negiert werden. "Das
Internet eröffnet viele großartige Möglichkeiten, ändert aber die
Prinzipien der Entstehung geistigen Eigentums nicht komplett. Ein
brillanter Song entsteht nicht durch "Schwarmintelligenz", sondern
durch harte Arbeit des Einzelnen und seiner Partner. In den meisten
Fällen macht erst dieses Zusammenwirken den Genuss kreativer Werke
überhaupt möglich. Es ist richtig und wichtig, dass die Kreativen für
ihre Ideen und ihre Arbeit auch bezahlt werden. Nichts anderes kann
für diejenigen gelten, die partnerschaftlich an der Entwicklung
beteiligt sind", sagte Vorstandsvorsitzender Prof. Dieter Gorny am
Montag in Berlin.
"Wir unterstützen daher insbesondere die sehr grundsätzliche
Betrachtung des Urheberrechts als Voraussetzung für die Entstehung
individueller geistiger Leistungen und damit letztlich auch als
Voraussetzung für die Entstehung von Kunst, Kultur und Wissen in
einer modernen digitalen Gesellschaft", so Gorny weiter. Das
Urheberrecht formuliert weit über Kunst und Kultur hinaus die
Spielregeln für den Umgang mit Wissen und schafft die richtigen
Anreize, sich mit Zeit, Kreativität, Engagement, Konzentration und
Verantwortung investiv am kulturellen und wissenschaftlichen
Fortschritt zu beteiligen. "Über diese Grundlagen müssen wir
ausführlich miteinander reden, um die verzerrt geführte Debatte über
Urheberrecht in digitalen Zeiten neu und vernünftig aufsetzen zu
können."
Der Bundesverband Musikindustrie begrüßt außerordentlich, dass
sich der Kulturstaatsminister in einem so zentralen Bereich äußert
und die Überlegungen und Vorschläge der Bundesjustizministerin zu
einem Warnhinweissystem weiterentwickelt. Darüber hinaus teilt der
Branchenverband die Forderung, Verbraucherinnen und Verbraucher durch
ein Warnhinweismodell über die Unrechtmäßigkeit ihres Tuns zu
informieren, denn in der Tat mag es in der digitalen Welt für einige
noch schwer sein, sich zurechtzufinden. Das von Neumann präferierte
Warnhinweismodell wird insofern zu einer Erhöhung der Medienkompetenz
führen. Darüber hinaus kann dies sehr viel schneller als die
gegenwärtigen Abmahnungen ausgestaltet werden, die den User oft erst
lange nach der - vielleicht längst vergessenen - Tat erreichen. Über
die Ausgestaltung von angemessenen aber auch ernstzunehmenden
Sanktionen gegenüber solchen Rechtsverletzern, die nach der Warnung
noch immer illegal downloaden, muss jedoch noch intensiv gesprochen
werden.
Über den Bundesverband Musikindustrie e. V.:
Mit über 300 Labels und Unternehmen aus der Musikbranche
repräsentiert der Bundesverband Musikindustrie rund 90 Prozent des
deutschen Musikmarktes. Als Interessenvertretung kümmert er sich um
die Durchsetzung der Anliegen der Musikindustrie in der deutschen und
europäischen Politik. Durch Kommunikation prägt er das Bild der
Branche nach innen und außen. Mit branchennahen Dienstleistungen wie
Rechtsberatung oder PhonoNet unterstützt er die tägliche Arbeit
seiner Mitglieder. Darüber hinaus leistet die Deutsche Phono-Akademie
als Kulturinstitut der deutschen Musikindustrie einen wesentlichen
Beitrag zur musikalischen Grundbildung in Deutschland.
www.musikindustrie.de , www.echopop.de , www.echoklassik.de ,
www.echojazz.de , www.phononet.de , www.musicline.de ,
www.playfair.hmt-hannover.de
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