(ots) - "Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind
dazu ausgebildet, die äußere Sicherheit Deutschlands und seiner
Bündnispartner zu verteidigen. Sie sind keine Hilfspolizei zum
Stopfen personeller Engpässe der deutschen Polizeien. Dazu fehlt
ihnen zudem die entsprechende Ausbildung im Polizei- und
Ordnungsrecht", machte heute der Bundesvorsitzende des Deutschen
BundeswehrVerbandes, Oberst Ulrich Kirsch, in Berlin deutlich. Die
Länder hätten bei ihren Polizeien über die vergangenen zehn Jahre
hinweg 10.000 Stellen gestrichen. In der Zukunft sollen weitere 9.000
folgen. Diese Lücke könne nicht durch die Bundeswehr, sondern müsse
durch die Länder selbst geschlossen werden.
Vor dem Hintergrund laut werdender Forderungen, insbesondere die
Feldjäger der Bundeswehr bei der Terrorabwehr einzusetzen, um
fehlende Polizeikräfte des Bundes und der Länder zu kompensieren,
wies Kirsch auch auf klare grundgesetzliche Regelungen hin - Art. 35
und 87 a GG. Die Verfassung sehe eine Trennung von innerer und
äußerer Sicherheit mit entsprechender Kompetenzzuweisung an die
Polizeien zum einen und die Bundeswehr zum anderen vor. Danach dürfe
die Bundeswehr nur ausnahmsweise - z.B. im Rahmen der Amtshilfe bei
Naturkatastrophen - im Inland eingesetzt werden. Dementsprechend
besäßen Feldjäger im Frieden grundsätzlich auch keinerlei
Weisungsbefugnisse gegenüber Nicht-Bundeswehrangehörigen außerhalb
militärischer Sicherheitsbereiche.
"Abgesehen davon", so Kirsch weiter, "sind die Streitkräfte durch
die zahlreichen Auslandseinsätze bereits selbst weit über der
Belastungsgrenze. Dies gilt insbesondere für die Feldjägertruppe."
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