PresseKat - Wenn's gekracht hat: So klappt die Schadensregulierung mit der Kfz-Versicherung

Wenn's gekracht hat: So klappt die Schadensregulierung mit der Kfz-Versicherung

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(ots) -

- Herbst- und Winterzeit ist Unfallzeit: Auf Eis und Schnee ist
niemand gegen einen Blechschaden gefeit
- FinanceScout24: Viele Autohalter wissen nicht genau, welche
Rechte und Pflichten sie nach einem Crash haben
- Abschleppdienst, Gutachter, Reparatur, Leihwagen:
Wer gut informiert ist, vermeidet teure Fehler

Winterzeit gleich Unfallzeit: Mit dem ersten Glatteis und den
ersten SchneefÀllen wird die Zahl der VerkehrsunfÀlle wieder krÀftig
ansteigen. Fast 2,3 Millionen Mal hat es dem ADAC zufolge im Vorjahr
auf Deutschlands Straßen gekracht. Personen kamen zwar nur bei etwa
jedem achten Unfall zu Schaden, und auch die Zahl der Verkehrstoten
sinkt von Jahr zu Jahr. Doch BlechschÀden können ebenfalls teuer
werden und ordentlich Ärger bereiten, warnt das unabhĂ€ngige
Verbraucher- und Finanzportal FinanceScout24. "Viele Autofahrer
wissen in den Tagen nach einem Unfall nicht genau, was sie bei der
Schadensregulierung beachten mĂŒssen", erklĂ€rt
FinanceScout24-GeschĂ€ftsfĂŒhrer Dr. Errit Schlossberger: "Bevor der
eigene Wagen in einer Werkstatt repariert wird, sollte unbedingt
geklÀrt sein, wer die Kosten trÀgt. Wer das nicht beherzigt, lÀuft
Gefahr, ordentlich zur Kasse gebeten zu werden."

Sofern die Polizei nicht zum Unfallort gerufen wird, empfiehlt es
sich, mit dem Unfallgegner die persönlichen Kontaktdaten und
diejenigen der Kfz-Versicherungen auszutauschen. Ideal ist es, dafĂŒr
den sogenannten EuropÀischen Unfallbericht zu verwenden. Das Formular
erhĂ€lt man bei seinem Versicherer; man fĂŒhrt es am besten immer im
Handschuhfach mit sich. Darin lÀsst sich zum Beispiel auch eine
Skizze des Unfallortes und -hergangs eintragen.

Sofern die Versicherung des Unfallgegners zu zahlen hat und die
Höhe des Schadens am eigenen Auto ermittelt werden soll, sollte man




einen eigenen SachverstÀndigen beauftragen. "Diesen darf man selbst
auswÀhlen, sobald die Schadenssumme höher als 500 Euro ist. Man
sollte die Entscheidung nicht der Versicherung ĂŒberlassen und dies
beim telefonischen Erstkontakt sehr deutlich sagen", rÀt
Schlossberger. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die
"versicherungseigenen" SachverstÀndigen den Schaden niedriger
ansetzen als freie Gutachter. Einen unabhÀngigen Gutachter in
WohnortnÀhe kann man sich zum Beispiel vom Bundesverband der
freiberuflichen und unabhĂ€ngigen SachverstĂ€ndigen fĂŒr das
Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK) nennen lassen.

Anders sieht es bei einem Kaskofall aus. Dieser tritt dann ein,
wenn man zumindest eine Mitschuld an dem Unfall hat und möchte, dass
die eigene Teil- oder Vollkasko-Versicherung die Reparatur des Autos
ĂŒbernimmt. Dann ist man nĂ€mlich verpflichtet, den von der eigenen
Versicherung geschickten Gutachter zu akzeptieren. Auch mĂŒssen die
Kosten fĂŒr einen eigenhĂ€ndig gerufenen Gutachter anteilig mitgetragen
werden, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass eine Mitschuld an
dem Crash bestand.

Neben dem Schaden am Fahrzeug muss die Assekuranz auch die Kosten
fĂŒr Abschleppdienst und Bergung ĂŒbernehmen. Besitzt das Auto nach
einem Totalschaden keinen Restwert mehr, werden auch die fĂŒr die
Verschrottung anfallenden Kosten von der Versicherung ersetzt. Die
Höhe der Reparaturkosten kann dabei auf zwei verschiedene Arten
ermittelt werden: Entweder lÀsst man den beschÀdigten Wagen in einer
Werkstatt seiner Wahl reparieren und reicht dann die Rechnung bei der
Versicherung ein. Oder man rechnet den Schaden auf "Gutachtenbasis"
ab. Dabei wird zunÀchst die Höhe des Schadens durch einen
SachverstÀndigen ermittelt und danach das Gutachten bei der
Versicherung eingereicht, um die Zahlung zu veranlassen. Der Vorteil:
Wer auf Gutachtenbasis abrechnet, muss eine Reparatur nicht zwingend
durchfĂŒhren lassen. Er kann auch weiterhin mit einer Delle unterwegs
sein, oder den Wagen zu einem gĂŒnstigeren Preis als zu dem im
Gutachten festgestellten Betrag reparieren lassen. Die
Kfz-Versicherung hat dagegen nichts einzuwenden, spart sie sich doch
die Kosten fĂŒr ein Ersatzfahrzeug und die 19 Prozent Umsatzsteuer,
die im Falle einer tatsÀchlichen Reparatur fÀllig geworden wÀren.

"GrundsÀtzlich ersetzt die Versicherung die Reparaturkosten nur
dann vollstĂ€ndig, wenn sie nicht mehr als 30 Prozent ĂŒber dem
Wiederbeschaffungswert des Autos liegen", erklÀrt FinanceScout24-Chef
Schlossberger.

Was viele Autohalter ebenfalls nicht wissen: Muss ihr Wagen
lĂ€ngere Zeit in der Werkstatt bleiben, dĂŒrfen sie einen Leihwagen
anmieten und die Kosten der Kfz-Versicherung aufbĂŒrden. "Einen
Anspruch darauf hat allerdings nur, wer tÀglich mehr als 30 Kilometer
zurĂŒcklegen muss", erklĂ€rt Schlossberger. Andernfalls kann die
Versicherung die Erstattung der Mietwagenkosten verweigern, weil
Taxifahrten billiger gewesen wÀren. Vorsichtig sollte man auch dann
sein, wenn das Fahrzeug zwar beschÀdigt, aber immer noch fahrbereit
ist: Man darf einen Mietwagen erst dann nehmen, wenn das Unfall-Auto
tatsÀchlich in die Werkstatt gebracht wird. Und: Man kann nicht den
erstbesten Vermieter wÀhlen, sondern ist dazu verpflichtet, sich nach
preiswerten Mietautos umzusehen. "Bei bis zu drei Tagen Mietdauer
genĂŒgt es jedoch, die Angebote von zwei Vermietern einzuholen und
dann den gĂŒnstigeren auszuwĂ€hlen", erklĂ€rt Schlossberger.

Wer fĂŒr lĂ€ngere Zeit einen Ersatzwagen benötigt, ist verpflichtet,
weitere Preisvergleiche anzustellen und eventuell das Mietfahrzeug zu
wechseln. Und wer sich wegen eines Totalschadens auf die Suche nach
einem fahrbaren Ersatz machen muss, dem billigen die Versicherer
hierfĂŒr in der Regel maximal drei Wochen lang einen Leihwagen zu.
Aufpassen mĂŒssen Verbraucher auch bei der Leihstation: Hat diese
keinen gleichwertigen Ersatz parat und der UnfallgeschÀdigte
entscheidet sich fĂŒr ein höherwertiges Modell, ersetzt die
Versicherung nur die Kosten, die fĂŒr ein Fahrzeug der gleichen Klasse
entstanden wÀren. "In jedem Fall wird die Kfz-Versicherung von den zu
ersetzenden Mietwagenkosten etwa 15 Prozent abziehen", erklÀrt
Schlossberger. Das Argument der Assekuranz: Der Kunde spart den
Verschleiß am eigenen Wagen ein.

GrundsÀtzlich ist es auch zulÀssig, das Auto eines Bekannten zu
mieten. Allerdings ersetzt die Kfz-Versicherung dann maximal 50
Prozent der Kosten, die bei einer Leihwagenfirma angefallen wÀren.
Wer nicht stĂ€ndig auf das Auto angewiesen ist, kann sich auch fĂŒr den
Nutzungsausfall entscheiden. Dieser wird fĂŒr jeden Tag gewĂ€hrt, den
sich das eigene Fahrzeug in der Reparatur befindet. Entscheidend ist
die tatsÀchliche Dauer und nicht die vom Gutachter geschÀtzte Zeit.

Über Preise und Leistungsumfang von Kfz-Haftpflicht- und
Kaskoversicherungen informiert der Vergleichrechner von
FinanceScout24:
http://www.financescout24.de/versicherungen/autoversicherung.aspx

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Datum: 17.11.2010 - 10:32 Uhr
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