Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zu Geburtenregister-Urteil, Autor: Hagen Strauss
(ots) - Wer sein Bild vom Menschen in männlich und
weiblich einteilt, der wird mit der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlecht seine
Schwierigkeiten haben. Ähnlich wie bei der Ehe für alle, die aus
Sicht vieler Kritiker eine Grenzüberschreitung ist. Das so zu sehen,
ist selbstverständlich legitim. Doch im Falle der Intersexuellen
zeigt sich besonders, dass die Realität oft viel komplexer ist, als
manch einer glaubt. Karlsruhe verschafft Betroffenen mehr Respekt -
das Verfassungsgericht erkennt den Anspruch Intersexueller an, ein
möglichst normales Leben frei von Diskriminierung zu führen.
Schließlich entsteht ein innerer Konflikt meist schon dann, wenn
einer Person ein Geschlecht zugewiesen wird, das sie später nicht
annehmen will oder kann. Weil sie es nicht hat. Das wird künftig
nicht mehr vorkommen. Das Recht hat sich an der Natur des Menschen zu
orientieren - und nicht umgekehrt. Einen solchen Beitrag zur
Enttabuisierung hätte die Politik längst leisten können. Seit fünf
Jahren liegen Empfehlungen des Ethikrates vor. Erinnert man sich an
zahlreiche hitzige Debatten um mehr Gleichberechtigung für
Minderheiten, weiß man, warum die Politik dieses Thema nicht
angegangen ist.
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Datum: 08.11.2017 - 19:12 Uhr
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