PresseKat - Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse unklar: Regelung kommt erst durch die neue zahnärztli

Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse unklar: Regelung kommt erst durch die neue zahnärztliche Approbationsordnung / BZÄK fordert eine schnelle Novellierung der Approbationsordnung

ID: 1547417

(ots) - Die dringende Novelle der völlig veralteten
zahnärztlichen Approbationsordnung ist weiterhin nicht abzusehen. Auf
der heutigen Sitzung des Bundesrates wurde die vorgesehene Abstimmung
zur Approbationsordnung vertagt. Damit wird die Ãœberarbeitung der 62
Jahre alten Studienordnung erneut hinausgezögert.

Die zahnärztliche Approbationsordnung regelt nicht nur die
Studienbedingungen der Zahnmedizinstudierenden, sondern soll in ihrer
Neufassung ebenso Verfahrensregeln für die Anerkennung ausländischer
Berufsabschlüsse definieren. Dies ist in der alten Version noch nicht
enthalten.

Zahnärzte können - wie andere Berufe auch - mit ihrem im Ausland
erworbenen Berufsabschluss in Deutschland einen Antrag auf
Approbation stellen. Die 2014 vom Bund eingeführte "Verordnung zur
Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur
Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen"
gilt jedoch nicht für Zahnärzte: Im Gegensatz zu Ärzten und
Apothekern hat es der Gesetzgeber versäumt, bei der zahnärztlichen
Berufsanerkennung einheitliche Regelungen bei der Eignungs- und
Kenntnisprüfung festzulegen, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben
sind. Im Rahmen der Novellierung der Approbationsordnung für
Zahnärzte sollten die entsprechenden Regeln aufgenommen werden.

"Nun wird die Einführung der neuen Approbationsordnung, die seit
Jahren überfällig ist, erneut vertagt. Damit bestehen Unsicherheiten,
die sich letztendlich auf die Patienten negativ auswirken können",
kritisiert BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. "Das
Bundesgesundheitsministerium hat nach jahrelangen Gesprächen mit der
Zahnmedizin Anfang August 2017 endlich eine Verordnung zur
Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung vorgelegt. Ich appelliere
jetzt eindringlich an die Länder, im Bundesrat den Weg für eine




moderne Approbationsordnung zeitnah frei zu machen. Die Verzögerungen
sind nicht länger tragbar."

Hintergrund:

Die Approbationsordnung für Zahnärzte stammt aus dem Jahr 1955 und
ist seitdem inhaltlich weitgehend unverändert geblieben. Sie ist
inzwischen 62 Jahre alt. Im vergleichbaren Zeitraum hat die ärztliche
Approbationsordnung mehrere Novellierungen erfahren, wodurch
zeitgemäße Anpassungen in der Medizinerausbildung einfließen konnten.



Pressekontakt:
Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150, E-Mail:
presse(at)bzaek.de

Original-Content von: Bundeszahnärztekammer, übermittelt durch news aktuell


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Buchholz stellt Sozialpartnerschaft in Frage Daniel Günther (CDU) befürwortet Zuwanderungsgesetz, um Flüchtlinge im deutschen Arbeitsmarkt zu halten
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.11.2017 - 11:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1547417
Anzahl Zeichen: 2767

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Arbeit



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse unklar: Regelung kommt erst durch die neue zahnärztliche Approbationsordnung / BZÄK fordert eine schnelle Novellierung der Approbationsordnung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundeszahnärztekammer (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundeszahnärztekammer