PresseKat - 45 Jahre Lex Grünenthal / Zum Jahrestag des Inkrafttretens des Conterganstiftungsgesetzes

45 Jahre Lex Grünenthal / Zum Jahrestag des Inkrafttretens des Conterganstiftungsgesetzes

ID: 1546275

(ots) - Am 31.10.2017 erklärte vor 45 Jahren der ehemalige
Bundesjustizminister Gerhard Jahn (SPD) das heutige
Conterganstiftungsgesetz (ContstifG) in seiner ursprünglichen Fassung
als Gesetz über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für
behinderte Kinder" (ErrichtG) für in Kraft getreten.

§ 23 I S 1 ErrichtG ließ sämtliche Schadensersatzansprüche der
Conterganopfer gegen das Herstellerunternehmen Grünenthal (ca. 5
Milliarden EUR) erlöschen. Gleichzeitig erklärte § 23 II ErrichtG die
von den Conterganopfern mühsam von Grünenthal im Strafprozess
erstrittenen Vergleichsmillionen (100 Millionen DM) für
gegenstandslos.

"Durch diese Enteignung in Höhe von ca. 5,1 Milliarden EUR sind
wir Conterganopfer und nicht die Bundesregierung Hauptstifter der
Conterganstiftung." sagt Andreas Meyer (57), 1. Vorsitzender des
Bundes Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V. (BCG). Meyer
ist auch gewählter Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der
Conterganstiftung.

Für diese Enteignung hätten die schwerstbehinderten der
Conterganopfer jahrzehntelang mit einer Höchstrente von 545 EUR
auskommen müssen. Erst 2013 sei die Rente stark angehoben worden.
Dies wäre aber für viele zu spät gekommen.

Damit nicht genug: Die ehemalige SPD-Bundesministerin für Jugend,
Familie und Gesundheit, Käte Strobel, bestellte 1972 den ehemaligen
Leiter der Rechtsabteilung und des Ressorts Marketing Grünenthals in
einen Vorsitzposten der Medizinischen Kommission der
Conterganstiftung, mit dem er mit beeinflussen konnte, wer von den
vielen geschädigten Kindern contergangeschädigt ist und wer nicht.

Auch heute werden die beiden Betroffenenvertreter im Stiftungsrat
der Conterganstiftung von dem mittlerweile für die Stiftung
zuständigen und derzeit noch SPD-geführten Bundesministerium für




Familie, Senioren, Frauen und Jugend immer wieder in der Ausübung
ihrer demokratischen Mitwirkungsrechte beschnitten.

"Im Umfeld eines Gesetzes, das von Anfang an Grünenthal
begünstigte, sind wir als demokratisch legitimierte
Betroffenenvertreter lästige Fremdkörper, die man möglichst schnell
wieder blind und mundtot machen möchte." meint Meyer.

"Nach 45 Jahren Kumpanei mit Grünenthal fordern wir die absolute
Mehrheit von Betroffenenvertretern im Stiftungsrat der
Conterganstiftung nach Vorbild des englischen Thalidomid Trust."
ergänzt Meyer. Die Stiftungsrat ist das bestimmende und der Vorstand
das ausführende Organ der Conterganstiftung.

Ausführlichere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

http://ots.de/Eb6JU



Pressekontakt:
BCG - Bund Contergangeschädigter
und Grünenthalopfer e.V.
c/o Herr Andreas Meyer (1. Vorsitzender)
Dohmengasse 7, 50829 Köln
Mobil: 0172/2905974
Email: bcg-brd-dachverband(at)gmx.de
Webseite: www.gruenenthal-opfer.de

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Datum: 30.10.2017 - 17:45 Uhr
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