(ots) - Wer jahrelang unfallfrei einen Dienstwagen fährt, 
sammelt die dafür anfallenden Schadensfreiheitsrabatte oft für seinen
Arbeitgeber. Soll dann irgendwann wieder ein eigenes Auto versichert 
werden, müssen Autofahrer zu teuren Konditionen von vorne anfangen. 
Doch das muss nicht sein. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber 
Finanztip zeigt, wie sich Schadensfreiheitsrabatte von Dienstwagen 
retten lassen.
   Rund 4,8 Millionen Firmenwagen fahren laut Kraftfahrt-Bundesamt 
aktuell auf Deutschlands Straßen. Doch die Nutzung eines Dienstwagens
kann für den privaten Schadenfreiheitsrabatt ein Desaster sein. Denn 
dieser verfällt gewöhnlich nach einigen Jahren. "Wer seine 
Kfz-Versicherung kündigt, etwa weil er einen Dienstwagen von seinem 
Arbeitgeber bekommt, sollte sich seine Schadenfreiheits-Klasse 
unbedingt von der Versicherung bestätigen lassen", rät Annika 
Krempel, Expertin für Versicherungen bei Finanztip. "Wird nach Jahren
erneut ein Auto angemeldet, startet man dann meist in der früheren 
günstigeren Klasse."
   Vorab den Chef ins Boot holen
   Noch mehr sparen kann, wer den Schadensfreiheitsrabatt seines 
Dienstwagens mitnimmt. Das muss allerdings vorab mit dem Arbeitgeber 
und der Versicherung vereinbart werden. "Idealerweise sollte der 
Arbeitnehmer die Mitnahme mit dem Chef vertraglich festhalten, damit 
es keinen Streit gibt, etwa bei einer Kündigung", sagt Krempel. Eine 
solche Regelung ist auch möglich, wenn der Arbeitgeber mit der 
Versicherung einen Rahmenvertrag für die gesamte Flotte vereinbart 
hat. Allerdings müsste der Versicherer dann für jeden Fahrer 
individuelle Daten pflegen. Ebenfalls möglich ist, seinen privaten 
Schadenfreiheitsrabatt für den künftigen Dienstwagen zu nutzen und 
später wieder mitzunehmen. "Auch das müssen Arbeitnehmer vorab mit 
ihrem Chef vereinbaren", so Krempel.
   Manche Versicherer sind kulant
   Doch auch wenn keine Vereinbarung getroffen wurde, ist der 
Schadensfreiheitsrabatt des Dienstwagens nicht notwendigerweise 
verloren. "Einige Versicherer sind kulant, wenn es um die Jahre mit 
einem Dienstwagen geht", sagt Krempel. Allerdings müssen die Jahre 
der Unfallfreiheit oft nachgewiesen werden. "Manche Versicherer 
verlangen Belege, aus denen hervorgeht, dass der Dienstwagen eine 
gewisse Anzahl an Tagen im Jahr gefahren ist", erklärt Krempel. Für 
Verbraucher kann es sich aber lohnen, bei der neuen Versicherung 
nachzufragen: "Wer vier Jahre unfallfreies Fahren nachweisen kann, 
zahlt durch die entsprechende Schadensfreiheitsklasse etwa 50 Prozent
weniger als ein Fahranfänger", so Krempel.
Weitere Informationen 
http://www.finanztip.de/kfz-versicherung/schadensfreiheitsrabatt/
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